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Thema: Indizierte Spiele bestellen?

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  1. #1

    Indizierte Spiele bestellen?

    Hallo Community,

    ich wollte mal schnell so nebenbei Fragen ob man indizierte Spiele die in deutschland indiziert sind via Import Ware bestellen darf.

    Möchte mir gerne für die Wii "House of the Dead Overkill" und bald das erscheinende "Dead Space Extraction" bestellen. House of the Dead wurde in deutschland Indiziert das neue Dead Space wahrscheinlich auch, weil es mit der Lighting Gun beid er Wii einfahc zu Realitätsnah ist. Aber ich will nicht vom Thema abweichen.

    Ist dies erlaubt? Bitte um aufklärung?

  2. #2
    Ja. Vorausgesetzt natürlich, du bist über 18.
    Und du vertauschst den Begrif Indiziert mit der Bedeutung von Beschlagnahmt.

  3. #3
    Beschlagnahmt?
    "Indiziert" bedeutet für mich so viel wie "Verboten" ?
    Entweder zu hohe Gewalt, Realitätsnah uvm.

    BIn ich zwar nicht aber wofür gibt es "tolle" Eltern xD
    Man will ja was zum Birthday haben xD

    Danke. Ich wollte nur WIssen^^

  4. #4
    Zitat Zitat von Parry Beitrag anzeigen
    Beschlagnahmt?
    "Indiziert" bedeutet für mich so viel wie "Verboten" ?
    Entweder zu hohe Gewalt, Realitätsnah uvm.

    BIn ich zwar nicht aber wofür gibt es "tolle" Eltern xD
    Man will ja was zum Birthday haben xD

    Danke. Ich wollte nur WIssen^^
    Indiziert heisst nicht verboten. Indiziert heisst nur, es darf nicht veröffentlich verkauft werden und der Verkauf darf nur an Volljährige stattfinden.

    Beschlagnahmung heisst verboten aber beschlagnahmt werden nur noch sehr wenige Spiele. Das letzte, mir bekannte Spiel, welches hier beschlagnahmt wurde, ist ein Titel aus dem Hause Rockstar aus dem Jahr 2004.

  5. #5
    Zitat Zitat von Whiz-zarD Beitrag anzeigen
    Indiziert heisst nicht verboten. Indiziert heisst nur, es darf nicht veröffentlich verkauft werden und der Verkauf darf nur an Volljährige stattfinden.

    Beschlagnahmung heisst verboten aber beschlagnahmt werden nur noch sehr wenige Spiele. Das letzte, mir bekannte Spiel, welches hier beschlagnahmt wurde, ist ein Titel aus dem Hause Rockstar aus dem Jahr 2004.
    Aus welcher Quelle beruht deine Aussage, bzw. wo kann man das nachlesen/nachfragen?

    Gruß
    Bernd_das_Brot

  6. #6
    welche? die erste oder die zweite?
    http://de.wikipedia.org/wiki/Indizierung

    zum letzteren darf man hier vermutlich gar keine links angeben oder namen nennen :P

  7. #7
    Zitat Zitat von Freierfall Beitrag anzeigen
    zum letzteren darf man hier vermutlich gar keine links angeben oder namen nennen :P
    Da ich Österreicher bin, kann ich raten. Meist du Bullies?

  8. #8
    Der Name des Spiels aus 2004 ist mir bekannt, aber das meine ich nicht.

    Ich wollte wissen was Indizierung ist und was Beschlagnahmung ist bzw. ob das so im Recht/? festgeschrieben ist und eine "originale Quelle" dazu haben.

    Soweit ich weis, funktioniert Wikipedia, indem jeder etwas reinschreiben kann, also öffentlich ist. Das heißt also das man auch nicht 100%-tig sicher sein kann, das was dort steht auch alles stimmt.

    Außerdem wird man total üb*rw. wenn man sich dort (ein Weblink in der Wikipedia) schlau machen will.

    Gruß
    Bernd_das_Brot

  9. #9
    Zitat Zitat
    Ich wollte wissen was Indizierung ist und was Beschlagnahmung ist bzw. ob das so im Recht/? festgeschrieben ist und eine "originale Quelle" dazu haben.

    Soweit ich weis, funktioniert Wikipedia, indem jeder etwas reinschreiben kann, also öffentlich ist. Das heißt also das man auch nicht 100%-tig sicher sein kann, das was dort steht auch alles stimmt.

    Außerdem wird man total üb*rw. wenn man sich dort (ein Weblink in der Wikipedia) schlau machen will.
    Ist dir die BPJM seriös genug?

    Zitat Zitat von http://www.bundespruefstelle.de/bpjm/Service/haeufige-fragen,did=39218.html
    Was ist der Unterschied zwischen einer Indizierung und einer Beschlagnahme?
    Die Indizierung ist eine Maßnahme zum Kinder- und Jugendmedienschutz. Erwachsene können indizierte Medien jedoch weiterhin erwerben. Bei der Weitergabe sind die Vertriebs-, Werbe- und Verbreitungsbeschränkungen des § 15 JuSchG bei Trägermedien bzw. des § 4 Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) bei Telemedien zu beachten.

    Eine Beschlagnahme oder Einziehung erfolgt dagegen durch die Strafverfolgungsbehörden, wenn Inhalte eines Mediums gegen Strafrechtsvorschriften (z.B. Gewalt-, Tier- oder Kinderpornografie; Volksverhetzung, Gewaltverherrlichung). verstoßen.

    Beschlagnahmen sind Strafverfolgungsmaßnahmen. Sie dienen der Sicherstellung von Beweismitteln in Strafverfahren. Einziehungen sind Strafvollstreckungsmaßnahmen. Sie werden ausgesprochen, wenn ein Strafverfahren durchgeführt wurde und dann bestimmte Folgen an die festgesetzte Strafe geknüpft sind. In manchen Ermittlungsverfahren erfolgt nur eine Beschlagnahme, vielfach wird jedoch zusätzlich auch eine Einziehung ausgesprochen.

    Als Folge darf das Medium auch Erwachsenen nicht mehr zugänglich gemacht werden.

  10. #10
    Die bdmj ist nicht seriös. Aber deine Anwort reicht mir, danke ;-)

    Gruß
    Bernd_das_Brot

  11. #11
    Zitat Zitat von Bernd_das_Brot Beitrag anzeigen
    Aus welcher Quelle beruht deine Aussage, bzw. wo kann man das nachlesen/nachfragen?

    Gruß
    Bernd_das_Brot
    Wenn du die Liste der Indizierten/Beschlagnahmten Spiele meinst, dann darf ich dazu nur sagen, dass du die beim BPjM einfordern musst. Allerdings dürfen diese Liste nur die Polizei und Geschäftsbetreiber haben, die Spiele/Filme verkaufen. Otto-Normal-Verbraucher dürfen diese Liste nicht einsehen.

  12. #12
    Zitat Zitat von Whiz-zarD Beitrag anzeigen
    Wenn du die Liste der Indizierten/Beschlagnahmten Spiele meinst, dann darf ich dazu nur sagen, dass du die beim BPjM einfordern musst. Allerdings dürfen diese Liste nur die Polizei und Geschäftsbetreiber haben, die Spiele/Filme verkaufen. Otto-Normal-Verbraucher dürfen diese Liste nicht einsehen.
    http://www.highgames.com/?set=indexlist&view=all

    Wer braucht schon die Liste der BPJM, wenn Wiki nen Link zu einer Liste hat?

    Geändert von NeM (10.04.2009 um 18:27 Uhr)

  13. #13
    Zitat Zitat von Whiz-zarD Beitrag anzeigen
    Wenn du die Liste der Indizierten/Beschlagnahmten Spiele meinst, dann darf ich dazu nur sagen, dass du die beim BPjM einfordern musst. Allerdings dürfen diese Liste nur die Polizei und Geschäftsbetreiber haben, die Spiele/Filme verkaufen. Otto-Normal-Verbraucher dürfen diese Liste nicht einsehen.
    Das auch die Indizierten Titel der Öffentlichkeit nicht zugänglich sind, wundert mich eigentlich (nicht). Und; es ist der Otto-Normal-Verbraucher der später seinen A*sch hinhalten muss wenn er etwas importiert .... "Unwissenheit schützt nicht vor Strafe"; Woher bitteschön soll man wissen was für Titel irgendjemand indiziert/beschlagnahmt hat?

    Mal wieder ein geniales System; Wieso einfach machen wenn es auch kompliziert geht?

    Gruß
    Bernd_das_Brot

  14. #14
    Zitat Zitat von Bernd_das_Brot Beitrag anzeigen
    Mal wieder ein geniales System; Wieso einfach machen wenn es auch kompliziert geht?
    Wenn's dich wirklich interessiert:

    http://rapidshare.com/files/21962001...erung.zip.html

    Hätten sie's anders gemacht, hätte man sie Nazis genannt. Ist eine Kompromisslösung.

  15. #15
    Appropos Zensurliste:
    Ein Skandinavischer Blogger ein Skript geschrieben, dass das Internet nach wegen KiPo gesperrten Seiten durchsucht (wenn ich mich richtig erinnere einfach URLs bruteforced und dann diejenigen gespeichert, die die standard-gesperrt-meldung lieferten) und diese Liste auf seinem Blog veröffendlicht.
    Dafür wurde ein Strafverfahren gegen ihn aufgenommen, weil er Links zu KiPo gepostet hat. So in etwa. nton:

  16. #16
    Man würde doch aber trotzdem nicht draufkommen, also direkt über diese URL!?

    @ Ianus: Was ist das für ein Link? Kann man sich das einfach so downloaden? (habe noch keine Erfahrung mit Rapidshare)

    Gruß
    Bernd_das_Brot

  17. #17
    Zitat Zitat von Bernd_das_Brot Beitrag anzeigen
    Man würde doch aber trotzdem nicht draufkommen, also direkt über diese URL!?
    Ne, die Seiten sind ja gesperrt nton:

    @ Ianus: Was ist das für ein Link? Kann man sich das einfach so downloaden? (habe noch keine Erfahrung mit Rapidshare)
    auf "free user" klicken, warten, download anklicken, runterladen. fertig.
    wenn du geld übrig hast, kannst du auch auf das viele klicken, die werbung und das warten verzichten.

  18. #18
    Zitat Zitat von Bernd_das_Brot Beitrag anzeigen
    Man würde doch aber trotzdem nicht draufkommen, also direkt über diese URL!?
    Niemand hat jemals behauptet, dass Zensur Sinn macht, oder?

    Zitat Zitat
    @ Ianus: Was ist das für ein Link? Kann man sich das einfach so downloaden? (habe noch keine Erfahrung mit Rapidshare)
    Ein zip von einem Artikel zum Thema Jugenschutz/Zensur im Namen des Jugenschutzes in Deutschland, den ich gescannt und hochgeladen haben. Behandelt in einem Abschnitt ganz konkret die parlamentarische Diskusion direkt vor der Verabschiedung entsprechender Gesetze. Ist auf Rapidshare ein ganz normaler http-download.

  19. #19
    Zitat Zitat
    weil es mit der Lighting Gun beid er Wii einfahc zu Realitätsnah ist.
    Das war noch nie ein Argument pro oder contra Indizierung.

    Außerdem, zu was solltest du das Spiel brauchen? Links Crossbow Training ist sowieso unterhaltsamer.

  20. #20
    Zitat Zitat
    Das war noch nie ein Argument pro oder contra Indizierung.
    ????
    Aber warum ist dann House of the Dead Overkill ohne Lighting Gun also das Packet ohne Lighting Gun ab 16 Jahren und das mit ab 18 ?

    xD
    mFg
    Parry

    Zitat Zitat
    Außerdem, zu was solltest du das Spiel brauchen? Links Crossbow Training ist sowieso unterhaltsamer.
    Zur elustigungen.
    2 Lighting Guns 2 Spieler Zombies Party xD^^

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