Zitat Zitat von Whiz-zarD Beitrag anzeigen
Wenn du die Liste der Indizierten/Beschlagnahmten Spiele meinst, dann darf ich dazu nur sagen, dass du die beim BPjM einfordern musst. Allerdings dürfen diese Liste nur die Polizei und Geschäftsbetreiber haben, die Spiele/Filme verkaufen. Otto-Normal-Verbraucher dürfen diese Liste nicht einsehen.
Das auch die Indizierten Titel der Öffentlichkeit nicht zugänglich sind, wundert mich eigentlich (nicht). Und; es ist der Otto-Normal-Verbraucher der später seinen A*sch hinhalten muss wenn er etwas importiert .... "Unwissenheit schützt nicht vor Strafe"; Woher bitteschön soll man wissen was für Titel irgendjemand indiziert/beschlagnahmt hat?

Mal wieder ein geniales System; Wieso einfach machen wenn es auch kompliziert geht?

Gruß
Bernd_das_Brot