Zitat Zitat
Ich wollte wissen was Indizierung ist und was Beschlagnahmung ist bzw. ob das so im Recht/? festgeschrieben ist und eine "originale Quelle" dazu haben.

Soweit ich weis, funktioniert Wikipedia, indem jeder etwas reinschreiben kann, also öffentlich ist. Das heißt also das man auch nicht 100%-tig sicher sein kann, das was dort steht auch alles stimmt.

Außerdem wird man total üb*rw. wenn man sich dort (ein Weblink in der Wikipedia) schlau machen will.
Ist dir die BPJM seriös genug?

Zitat Zitat von http://www.bundespruefstelle.de/bpjm/Service/haeufige-fragen,did=39218.html
Was ist der Unterschied zwischen einer Indizierung und einer Beschlagnahme?
Die Indizierung ist eine Maßnahme zum Kinder- und Jugendmedienschutz. Erwachsene können indizierte Medien jedoch weiterhin erwerben. Bei der Weitergabe sind die Vertriebs-, Werbe- und Verbreitungsbeschränkungen des § 15 JuSchG bei Trägermedien bzw. des § 4 Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) bei Telemedien zu beachten.

Eine Beschlagnahme oder Einziehung erfolgt dagegen durch die Strafverfolgungsbehörden, wenn Inhalte eines Mediums gegen Strafrechtsvorschriften (z.B. Gewalt-, Tier- oder Kinderpornografie; Volksverhetzung, Gewaltverherrlichung). verstoßen.

Beschlagnahmen sind Strafverfolgungsmaßnahmen. Sie dienen der Sicherstellung von Beweismitteln in Strafverfahren. Einziehungen sind Strafvollstreckungsmaßnahmen. Sie werden ausgesprochen, wenn ein Strafverfahren durchgeführt wurde und dann bestimmte Folgen an die festgesetzte Strafe geknüpft sind. In manchen Ermittlungsverfahren erfolgt nur eine Beschlagnahme, vielfach wird jedoch zusätzlich auch eine Einziehung ausgesprochen.

Als Folge darf das Medium auch Erwachsenen nicht mehr zugänglich gemacht werden.