Zitat von http://www.bundespruefstelle.de/bpjm/Service/haeufige-fragen,did=39218.html
Was ist der Unterschied zwischen einer Indizierung und einer Beschlagnahme?
Die Indizierung ist eine Maßnahme zum Kinder- und Jugendmedienschutz. Erwachsene können indizierte Medien jedoch weiterhin erwerben. Bei der Weitergabe sind die Vertriebs-, Werbe- und Verbreitungsbeschränkungen des § 15 JuSchG bei Trägermedien bzw. des § 4 Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) bei Telemedien zu beachten.
Eine Beschlagnahme oder Einziehung erfolgt dagegen durch die Strafverfolgungsbehörden, wenn Inhalte eines Mediums gegen Strafrechtsvorschriften (z.B. Gewalt-, Tier- oder Kinderpornografie; Volksverhetzung, Gewaltverherrlichung). verstoßen.
Beschlagnahmen sind Strafverfolgungsmaßnahmen. Sie dienen der Sicherstellung von Beweismitteln in Strafverfahren. Einziehungen sind Strafvollstreckungsmaßnahmen. Sie werden ausgesprochen, wenn ein Strafverfahren durchgeführt wurde und dann bestimmte Folgen an die festgesetzte Strafe geknüpft sind. In manchen Ermittlungsverfahren erfolgt nur eine Beschlagnahme, vielfach wird jedoch zusätzlich auch eine Einziehung ausgesprochen.
Als Folge darf das Medium auch Erwachsenen nicht mehr zugänglich gemacht werden.
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