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Thema: Indizierte Spiele bestellen?

  1. #21
    Zitat Zitat von LS~ Beitrag anzeigen
    Das ist doch wohl schon klar das die Spiele in Amerika nicht ab 18 sind sondern erst ab 21?
    Wtf?
    Man ist mit 21 in den USA volljährig (EDIT: bla falsch, auch in den USA ist es 18, allerdings stimmt das mit dem Alk, genauso auch Disco erst ab 21 usw.), ansonnsten lies dir mal lieber was über die ESRB durch...

    Geändert von Bible Black (06.04.2009 um 19:35 Uhr)

  2. #22
    Zitat Zitat von Bible Black Beitrag anzeigen
    Wtf?
    Man ist mit 21 in den USA volljährig, ansonnsten lies dir mal lieber was über die ESRB durch...
    Ok das verstehe ich jetzt nicht.
    Du darfst dir ein Killerspiel mit 18 kaufen darfst aber Alkohol erst ab 21?
    Teh amerikano dream!

    Ich bin nicht pro Alkohol, nur verwundert es mich das man in Amerika
    an alles rankommen kann...

    Geändert von treeghost (06.04.2009 um 20:22 Uhr)

  3. #23
    Zitat Zitat von LS~ Beitrag anzeigen
    Ok das verstehe ich jetzt nicht.
    Du darfst dir ein Killerspiel mit 18 kaufen darfst aber Alkohol erst ab 21?
    Teh amerikano dream!
    Nein, du darfst sogar mit jedem Alter Killerspiele besitzen. Das amerikanische Ratingsystem muss, genau wie es auch in den meisten europäischen Staaten mit der Ausnahme von Deutschland ist, nicht von den Verkäufer oder Eltern umgesetzt werden, sondern ist nur eine Empfehlung.

    Und ja, auch entgegen deiner dummen polemischen Bemerkung: ich halte es auch noch _eher_ für sinnvoll alkoholische Getränke als gewalttätige Medien gesetzlich zu beschränken.

  4. #24
    Zitat Zitat von LS~ Beitrag anzeigen
    Ok das verstehe ich jetzt nicht.
    Du darfst dir ein Killerspiel mit 18 kaufen darfst aber Alkohol erst ab 21?
    Teh amerikano dream!

    Ich bin nicht pro Alkohol, nur verwundert es mich das man in Amerika
    an alles rankommen kann...
    Du darfst mit 14 Jahren in USA eine Schrotflinte besitzen.
    Welcome to the american way of life.

  5. #25
    Zitat Zitat von LS~ Beitrag anzeigen
    Außerdem sind doch sowieso kaum grenz Polizisten in Holland von daher glaub ich kaum das du Probleme kriegst wenn du mal nach Holland fähst oder importierst.

    Auf keinen Fall sind da Grenzpolizisten. Da versuchen auch keine tausende von Kiffern jeden Tag was rüberzuschmuggeln. Alles nur Lügen und Gerüchte

  6. #26
    Zitat Zitat von NextGoethe Beitrag anzeigen
    Auf keinen Fall sind da Grenzpolizisten. Da versuchen auch keine tausende von Kiffern jeden Tag was rüberzuschmuggeln. Alles nur Lügen und Gerüchte
    ...die Polizisten sind Menschen. Die meisten von ihnen haben besseres mit ihrem Leben zu tun, als bei der Behörde öffentlich nicht einsehbare Listen nachzufragen.

    Z.B. Leute nach Drogen oder rechtsradikalem Schriftgut zu kontrollieren.

  7. #27
    Ack. Die haben Drogensuchhunde usw. und suchen nach Stoff - nicht nach Computerspielen. Als ob die ein indiziertes/verbotenes Spiel von einem frei verkäuflichen unterscheiden könnten.

  8. #28
    Zitat Zitat von Whiz-zarD Beitrag anzeigen
    Indiziert heisst nicht verboten. Indiziert heisst nur, es darf nicht veröffentlich verkauft werden und der Verkauf darf nur an Volljährige stattfinden.

    Beschlagnahmung heisst verboten aber beschlagnahmt werden nur noch sehr wenige Spiele. Das letzte, mir bekannte Spiel, welches hier beschlagnahmt wurde, ist ein Titel aus dem Hause Rockstar aus dem Jahr 2004.
    Aus welcher Quelle beruht deine Aussage, bzw. wo kann man das nachlesen/nachfragen?

    Gruß
    Bernd_das_Brot

  9. #29
    welche? die erste oder die zweite?
    http://de.wikipedia.org/wiki/Indizierung

    zum letzteren darf man hier vermutlich gar keine links angeben oder namen nennen :P

  10. #30
    Zitat Zitat von Freierfall Beitrag anzeigen
    zum letzteren darf man hier vermutlich gar keine links angeben oder namen nennen :P
    Da ich Österreicher bin, kann ich raten. Meist du Bullies?

  11. #31
    Der Name des Spiels aus 2004 ist mir bekannt, aber das meine ich nicht.

    Ich wollte wissen was Indizierung ist und was Beschlagnahmung ist bzw. ob das so im Recht/? festgeschrieben ist und eine "originale Quelle" dazu haben.

    Soweit ich weis, funktioniert Wikipedia, indem jeder etwas reinschreiben kann, also öffentlich ist. Das heißt also das man auch nicht 100%-tig sicher sein kann, das was dort steht auch alles stimmt.

    Außerdem wird man total üb*rw. wenn man sich dort (ein Weblink in der Wikipedia) schlau machen will.

    Gruß
    Bernd_das_Brot

  12. #32
    Zitat Zitat
    Ich wollte wissen was Indizierung ist und was Beschlagnahmung ist bzw. ob das so im Recht/? festgeschrieben ist und eine "originale Quelle" dazu haben.

    Soweit ich weis, funktioniert Wikipedia, indem jeder etwas reinschreiben kann, also öffentlich ist. Das heißt also das man auch nicht 100%-tig sicher sein kann, das was dort steht auch alles stimmt.

    Außerdem wird man total üb*rw. wenn man sich dort (ein Weblink in der Wikipedia) schlau machen will.
    Ist dir die BPJM seriös genug?

    Zitat Zitat von http://www.bundespruefstelle.de/bpjm/Service/haeufige-fragen,did=39218.html
    Was ist der Unterschied zwischen einer Indizierung und einer Beschlagnahme?
    Die Indizierung ist eine Maßnahme zum Kinder- und Jugendmedienschutz. Erwachsene können indizierte Medien jedoch weiterhin erwerben. Bei der Weitergabe sind die Vertriebs-, Werbe- und Verbreitungsbeschränkungen des § 15 JuSchG bei Trägermedien bzw. des § 4 Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) bei Telemedien zu beachten.

    Eine Beschlagnahme oder Einziehung erfolgt dagegen durch die Strafverfolgungsbehörden, wenn Inhalte eines Mediums gegen Strafrechtsvorschriften (z.B. Gewalt-, Tier- oder Kinderpornografie; Volksverhetzung, Gewaltverherrlichung). verstoßen.

    Beschlagnahmen sind Strafverfolgungsmaßnahmen. Sie dienen der Sicherstellung von Beweismitteln in Strafverfahren. Einziehungen sind Strafvollstreckungsmaßnahmen. Sie werden ausgesprochen, wenn ein Strafverfahren durchgeführt wurde und dann bestimmte Folgen an die festgesetzte Strafe geknüpft sind. In manchen Ermittlungsverfahren erfolgt nur eine Beschlagnahme, vielfach wird jedoch zusätzlich auch eine Einziehung ausgesprochen.

    Als Folge darf das Medium auch Erwachsenen nicht mehr zugänglich gemacht werden.

  13. #33
    Die bdmj ist nicht seriös. Aber deine Anwort reicht mir, danke ;-)

    Gruß
    Bernd_das_Brot

  14. #34
    Zitat Zitat von Bernd_das_Brot Beitrag anzeigen
    Aus welcher Quelle beruht deine Aussage, bzw. wo kann man das nachlesen/nachfragen?

    Gruß
    Bernd_das_Brot
    Wenn du die Liste der Indizierten/Beschlagnahmten Spiele meinst, dann darf ich dazu nur sagen, dass du die beim BPjM einfordern musst. Allerdings dürfen diese Liste nur die Polizei und Geschäftsbetreiber haben, die Spiele/Filme verkaufen. Otto-Normal-Verbraucher dürfen diese Liste nicht einsehen.

  15. #35
    Zitat Zitat von Whiz-zarD Beitrag anzeigen
    Wenn du die Liste der Indizierten/Beschlagnahmten Spiele meinst, dann darf ich dazu nur sagen, dass du die beim BPjM einfordern musst. Allerdings dürfen diese Liste nur die Polizei und Geschäftsbetreiber haben, die Spiele/Filme verkaufen. Otto-Normal-Verbraucher dürfen diese Liste nicht einsehen.
    http://www.highgames.com/?set=indexlist&view=all

    Wer braucht schon die Liste der BPJM, wenn Wiki nen Link zu einer Liste hat?

    Geändert von NeM (10.04.2009 um 18:27 Uhr)

  16. #36

  17. #37
    Zitat Zitat von Whiz-zarD Beitrag anzeigen
    Wenn du die Liste der Indizierten/Beschlagnahmten Spiele meinst, dann darf ich dazu nur sagen, dass du die beim BPjM einfordern musst. Allerdings dürfen diese Liste nur die Polizei und Geschäftsbetreiber haben, die Spiele/Filme verkaufen. Otto-Normal-Verbraucher dürfen diese Liste nicht einsehen.
    Das auch die Indizierten Titel der Öffentlichkeit nicht zugänglich sind, wundert mich eigentlich (nicht). Und; es ist der Otto-Normal-Verbraucher der später seinen A*sch hinhalten muss wenn er etwas importiert .... "Unwissenheit schützt nicht vor Strafe"; Woher bitteschön soll man wissen was für Titel irgendjemand indiziert/beschlagnahmt hat?

    Mal wieder ein geniales System; Wieso einfach machen wenn es auch kompliziert geht?

    Gruß
    Bernd_das_Brot

  18. #38
    Zitat Zitat von Bernd_das_Brot Beitrag anzeigen
    Mal wieder ein geniales System; Wieso einfach machen wenn es auch kompliziert geht?
    Wenn's dich wirklich interessiert:

    http://rapidshare.com/files/21962001...erung.zip.html

    Hätten sie's anders gemacht, hätte man sie Nazis genannt. Ist eine Kompromisslösung.

  19. #39
    Appropos Zensurliste:
    Ein Skandinavischer Blogger ein Skript geschrieben, dass das Internet nach wegen KiPo gesperrten Seiten durchsucht (wenn ich mich richtig erinnere einfach URLs bruteforced und dann diejenigen gespeichert, die die standard-gesperrt-meldung lieferten) und diese Liste auf seinem Blog veröffendlicht.
    Dafür wurde ein Strafverfahren gegen ihn aufgenommen, weil er Links zu KiPo gepostet hat. So in etwa. nton:

  20. #40
    Man würde doch aber trotzdem nicht draufkommen, also direkt über diese URL!?

    @ Ianus: Was ist das für ein Link? Kann man sich das einfach so downloaden? (habe noch keine Erfahrung mit Rapidshare)

    Gruß
    Bernd_das_Brot

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