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Thema: Unterichtsende - Regelung durch Richtlinien oder Gesetze?

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  1. #3
    Gut, dass das so relativ eindeutig geregelt ist.
    Gibt's noch was in der Schulordnung, was oft nicht so recht von Lehren beachtet wird?

    Ich hab gehört, es ist nicht zulässig, einen Schüler zur Strafe einen Satz wie "Ich darf keinen Quatsch machen" 20x abschreiben zu lassen?!

    Edit:
    Das ist aber länderspezifisch, oder? Im Schulgesetz für Baden-Württemberg (SchG) regelt § 83 den Beginn und Dauer der Pflicht zum Besuch der Sonderschule...!

    Geändert von Bluescreen (25.03.2009 um 16:03 Uhr)

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