§83 Abs. 3 in der Schulordnung besagt, dass Ordnungsmaßnahmen (Überziehen) nur Zulässig ist, wenn jeder Schüler sich ordnungswidrig verhalten hat.
Andernfalls ist das Überziehen nicht erlaubt.
§83 Abs. 3 in der Schulordnung besagt, dass Ordnungsmaßnahmen (Überziehen) nur Zulässig ist, wenn jeder Schüler sich ordnungswidrig verhalten hat.
Andernfalls ist das Überziehen nicht erlaubt.
--
Gut, dass das so relativ eindeutig geregelt ist.
Gibt's noch was in der Schulordnung, was oft nicht so recht von Lehren beachtet wird?
Ich hab gehört, es ist nicht zulässig, einen Schüler zur Strafe einen Satz wie "Ich darf keinen Quatsch machen" 20x abschreiben zu lassen?!
Edit:
Das ist aber länderspezifisch, oder? Im Schulgesetz für Baden-Württemberg (SchG) regelt § 83 den Beginn und Dauer der Pflicht zum Besuch der Sonderschule...!
--Ich widerspreche der Nutzung oder Übermittlung meiner Daten für Werbezwecke oder für die Markt- und Meinungsforschung (§ 28 Absatz 3 und 4 Bundesdatenschutzgesetz).
Geändert von Bluescreen (25.03.2009 um 15:03 Uhr)
Ich kenn mich da jetzt nicht so gut aus. Das hatte ich grad nur unter google gefunden ^^
http://rlp.juris.de/rlp/SchulO_RP_rahmen.htm
Kannst ja selber mal Nachschauen, ob du da irgendwas findest. Allerdings weiss ich nicht, ob die Schulordnungen von Bundesland zu Bundesland wieder unterschiedlichen sind, da ich unter google nur was von Rheinland-Pfalz finde.
--
Ordnungsmaßnahmen sind allerdings nur dann zulässig, wenn sie im Vorhinein bei den Eltern angekündigt wurden. In diesem Fall wäre dies Nacharbeiten unter Aufsicht.
Was hier greift ist allerdings die Vorstufe zu den Ordnungsmaßnahmen, die so genannten Erziehungsmaßnahmen, die nicht im Vorhinein angekündigt werden müssen, und zulässig sind, da sie sich aus dem Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule ableiten. Der Lehrer darf somit im "angemessenen Rahmen" überziehen . Er kann aber auch festlegen, dass die versäumte Unterrichtszeit zusammengerechnet und anschließend im Sinne einer Ordnungsmaßnahme nachgeholt wird.
Dein Fallbeispiel fällt übrigens auch unter die erzieherischen Maßnahmen.
--
Reading: Rebecca Gablé - "Rabenthron"
Playing: ALttP (SNES)
Watching: Fallout (Staffel 2)
Listening: Metallica - "S&M"
Andere Frage:
Darf ein Lehrer einige Schüler pünktlich entlassen und die, die den Unterricht gestört haben, länger in der Schule halten?
Beispiel: Schülergruppe A ist die ganze Zeit leise und wird dementsprechend pünktlich um 13 Uhr entlassen. Schülergruppe B war die ganze Stunde über laut und auffällig, sodass die Gruppe B länger bleiben muss.
Ist mir öfters aufgefallen, deswegen die Frage.
Das ist über die selbe Regelung möglich.
--
Reading: Rebecca Gablé - "Rabenthron"
Playing: ALttP (SNES)
Watching: Fallout (Staffel 2)
Listening: Metallica - "S&M"
Wozu nach Gesetzen suchen wenn man das persönlich regeln kann?
Das "wenn" könnte hier das zentrale Problem sein. Als Schüler würde ich mir wahrscheinlich Sorgen machen, daß der Lehrer mich auf dem Kieker hat, wenn ich es wage zu wiedersprechen. Als Lehrer hätte ich wahrscheinlich keine Lust, mein Vorgehen mit 10 Personen auszudiskutieren, die plötzlich alle Unschuldslämmer sind...
das problem ist, dass die schüler keinen respekt mehr haben. klar sind sie laut (13 uhr schluss deutet auf niedrige stufe hin), aber wenn ein lehrer was sagt, hat das befolgt zu werden. wer da nicht mitmacht und dem lehrer den tag so versaut, gehört wirklich nachgesessen.
--
--Ich widerspreche der Nutzung oder Übermittlung meiner Daten für Werbezwecke oder für die Markt- und Meinungsforschung (§ 28 Absatz 3 und 4 Bundesdatenschutzgesetz).
Wie mein Stufenleiter immer sagt: "Der Schüler steht der Schule von 7:40 bis 5:05 (unsere Schulzeit) zur verfügung.", oder: "Der Gong ist eine Nachricht an den Lehrer, dass die Stunde zu Ende ist und nicht an den Schüler, dass er gehen darf."
Ansonsten sollte man als Schüler, dem Lehrer immer noch die Zeit geben seinen Gedanken zu ende auszuführen. Wenn man das nicht will, sollte man wenigstens kurz vor Schluss dem Lehrer klar machen, das er sich beeilen soll, da die Stunde gleich zu ende ist.
Mein Lehrer sagte immer: "Hauptberuflich seid ihr erstmal Schüler, wenn euch das Abi egal ist könnt ihr aber gerne einen Low-Wage -Job nebehnher machen..." Hat schon recht irgendwo....ich hab´s ja auch geschafft in den Ferien zu arbeiten....Vollzeit, hat e mehr gebracht als unter der Schule!
Du bist ja drauf oOZitat
Optimal Vorbereitung auf die UniZitat
![]()
Unsinn. Dafür gibts viel zu viele Idiotische Lehrer.
Klare regelungen was sowas angeht, müssen her. Auch was den Unterricht angeht. Und ein Ende des Beamtenstatuses.
(Bio-GK meiner Schule in der 13 hat ein halbes Jahr der Unterrichtszeit damit verbracht, "Bio-Lern-Brettspiele" zu basteln, und parallel dazu den Stoff zuhause aus dem Buch zu lernen, weils in der Klausur gefragt wurde...)
--
cats are not characteristically disposed toward voluntary aerobic exercise
An meiner Schule wurde jetzt von den Lehrern beschlossen, dass jedes Mal wenn jemand an die Tür zum Klassenraum klopft "Wer ist da?" gefragt werden muss. Als unsere Deutschlehrerin das das erste Mal im Unterricht gemacht hatte, konnte man förmlich den Wtf-Ausdruck auf dem Gesicht des Schülers vor der Tür sehen![]()