Du kannst dir beim Zivildienst aussuchen, was du machen möchtest. Nachdem du verweigert hast, wird dir irgendwann ein Heranziehungsbescheid zugesandt, der dir zwei Monate gibt, dich bei einer Zivildienstverwaltungsstelle zu melden (eine Liste mit Verwaltungsstellen wird dir mitgesandt), die dir dann in der Regel Angebote stellen, für welche Zivildienststelle du dich dann bewerben kannst. Die zwei Monate kannst du dir auch ohne Weiteres verlängern lassen, in der Zivildienststelle selbst kannst du sogar im Regelfall nochmal selbst wählen, welche Aufgabe genau du erfüllen willst (natürlich ZDL-spezifisch), nur ist das ganze dann eher jobmäßig angehaucht, sprich die Zivildienststellen können sich ihre Zivis raussuchen, laden dich also in der Regel zu einem Vorstellungsgespräch ein (bei mir waren das 17min um ein Formular auszufüllen - im knapp 500km entfernten Hamburg ._." -, das sie mir auch hätten zuschicken können). Du "musst" also nichts machen, außer, du lässt die zwei Monate einfach so verstreichen, da kann es dann sein, du kommst nach Vorpommern und musst dort Behinderten und Alten bei der täglichen Hygiene helfen (das ist im übrigen auch noch nichts unerträgliches - ich find medizinischen Abfall entsorgen zu müssen um einiges problematischer... aber gut, das ist subjektiv).

Die Abschaffung von Wehr- und Zivildienst steht meines beschränkten Wissens nach schon seit ein paar Jahren im Raum, ich bin aber der unqualifizierten Auffassung, dass die Regierung darüber bis nach der nächsten Amtszeit noch nichts entschieden hat (wählt die Grünen!), zumal diese 9 Monate die Arbeitslosenzahlen dann doch ein bisschen zu drücken scheinen und das Gesundheitssystem ohne ZDL zusammenbrechen würde.


Was die Sache mit der Feuerwehr angeht:
http://bundesrecht.juris.de/ersdig/__14.html
Zitat Zitat von § 14 Zivilschutz oder Katastrophenschutz
(1) Anerkannte Kriegsdienstverweigerer, die sich vor Vollendung des 23. Lebensjahres mit Zustimmung der zuständigen Behörde auf mindestens sechs Jahre zum ehrenamtlichen Dienst als Helfer im Zivilschutz oder Katastrophenschutz verpflichtet haben, werden nicht zum Zivildienst herangezogen, solange sie im Zivilschutz oder Katastrophenschutz mitwirken. Dies gilt auch bei von der zuständigen Behörde genehmigten Unterbrechungen der Mitwirkung, wenn die auf der Mindestverpflichtung beruhende sechsjährige tatsächliche Mitwirkung noch bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres erfüllt werden kann.
(2) Die zuständigen Behörden sind verpflichtet, dem Bundesamt das Vorliegen sowie den Wegfall der Voraussetzungen für die Nichtheranziehung von anerkannten Kriegsdienstverweigerern zum Zivildienst anzuzeigen.
(3) Zeigt eine zuständige Behörde an, dass ein anerkannter Kriegsdienstverweigerer sich mit der Folge der Nichtheranziehung zum Zivildienst zur Mitwirkung als Helfer im Zivilschutz oder Katastrophenschutz verpflichtet hat, so hat das Bundesamt dem anerkannten Kriegsdienstverweigerer mitzuteilen, dass er für die Dauer seiner Mitwirkung nicht zum Zivildienst herangezogen wird.
(4) Haben anerkannte Kriegsdienstverweigerer sechs Jahre im Zivilschutz oder Katastrophenschutz mitgewirkt, so erlischt ihre Pflicht, Zivildienst zu leisten; das gilt nicht für den Zivildienst im Verteidigungsfall. Genehmigte Unterbrechungen der Mitwirkung (Absatz 1 Satz 2) gelten als Mitwirkung, soweit sie insgesamt einen Zeitraum von sechs Monaten nicht übersteigen. Endet die Mitwirkung aus Gründen, die nicht in der Person oder in dem Verhalten des anerkannten Kriegsdienstverweigerers liegen, vorzeitig, so ist die im Zivilschutz oder Katastrophenschutz zurückgelegte Zeit, soweit sie die Hälfte der Zeit nach Satz 1 übersteigt, anteilmäßig auf den Zivildienst anzurechnen.
Im Klartext: 6 Jahre musst du dich verpflichten und diese 6 Jahre auch durchziehen, danach hast du deine Pflichten erfüllt.