Zitat Zitat von Whiz-zarD Beitrag anzeigen
Weißer Jahrgang? Keine Ahnung was du damit meinst.
Füher wurden so Leute bezeichnet,die wegen nicht bestehender Wehrpflicht nicht eingezogen wurden.
Heute gilt der Begriff für Leute,die halt zu alt für die Bundeswehr sind(meist zwischen 23-30 Jahren)und somit nicht mehr einberufen werden.Ka ob sich daran in Zukunft etwas ändern könnte.Bewerbermangel/Rekrutenmangel etc.
Zitat Zitat von Whiz-zarD Beitrag anzeigen
Die Einberufungszeit endet ab den 23ten Lebensjahr.
Wer also das 23te Lebensjahr erreicht hat, ohne bisher gemustert oder einberufen zu sein, der braucht nicht mehr die Wehrpflicht absitzen.Etwas anders sieht es bei denen aus, die schon einmal einberufen worden sind, es aber, aufgrund von Ausbildung, Studium, etc., zurückgestellt haben, können bis zum 25ten Lebensjahr einberufen werden.
Ah ok.Das man bis zum 23 Lebensjahr nicht bemustert wird,ist ja eher unwahrscheinlich.
Also wenn meine Berufsausbildung bis zum 25 Lebensjahr anhalten würde,wäre ich quasi aus dem Schneider !
Zitat Zitat von Whiz-zarD Beitrag anzeigen
für die Personen, an, die wegen ihrer Berufsausbildung vorwiegend im Militär dienlich sein können. (z.B. Ärtze)
Hmmm...einen Lagerist wird das wohl nicht betreffen^^