Zitat Zitat von Lucian der Graue Beitrag anzeigen
Ich habe gehört,dass wenn ich über 25 Jahre bin,und mich noch in meiner Ausbildung befinde,der "Weißer Jahrgang" auf mich treffen könnte.
Weißer Jahrgang? Keine Ahnung was du damit meinst.
Die Einberufungszeit endet ab den 23ten Lebensjahr.
Wer also das 23te Lebensjahr erreicht hat, ohne bisher gemustert oder einberufen zu sein, der braucht nicht mehr die Wehrpflicht absitzen.
Etwas anders sieht es bei denen aus, die schon einmal einberufen worden sind, es aber, aufgrund von Ausbildung, Studium, etc., zurückgestellt haben, können bis zum 25ten Lebensjahr einberufen werden.
Wer aber im Katastrophenschutz tätig ist (Feuerwehr, THW, etc.) und deshalb bis zum 23ten Lebensjahr nicht einberufen werden konnte, kann noch bis zum 30ten Lebensjahr einberufen werden.
Bis zum 32ten Lebensjahr dauert die Einberufungszeit, für die Personen, an, die wegen ihrer Berufsausbildung vorwiegend im Militär dienlich sein können. (z.B. Ärtze)