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El Pollo Diablo
Keine Ware, kein Kaufbeleg, keine Mahnung. Fertig.
Du hast keine Ware bekommen. Folglich hast du auch keine Dienste vom Verkäufer bezogen. Somit ist die Mahnung nichtig. Falls du oder deine Eltern eine Rechtschutzversicherung haben, würde ich einen Anwalt einschalten, der den Fall übernimmt. Ansonsten würde ich vielleicht auch mal die Verbraucherschutzzentrale aufsuchen. Deren Rat ist wenigstens Kostenlos ^^
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Ritter
Riecht etwas nach Abzocke. Ich meine Kontakt zu Verkäufer, + unseriöses Inkassobüro = Abzocke?
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