Dipl. User mit summa cum laude
Egal, wie die Spielleiter entscheiden, ich habe in bestem Treu und Glauben gehandelt.
Die Regeln waren fuer mich in diesem Punkt klar, da das Ableben durch die Formulierung "Wenn einer der beiden stirbt, dann bringt sich der andere aus Liebeskummer ebenfalls um." zu einer freien Handlung waehrend des Tages gemacht wird. Ich verstand es so, dass ich mich noch am selben Tag (am besten vor der Abstimmung) selbst umbringen muss.
Sich selbst umzubringen erfordert eine aktive Handlung. Aktive handlungen sind nur waehrend der Tagesphase erlaubt. Werwoelfe koennen aber nur in der Nacht toeten, um zu verhindern, dass Informationen weitergegeben werden.
Sich selbst umzubringen ist ein Entschluss und eine anschliessende Handlung. Nirgends steht, dass man sich ueberstuerzt umgringen muss noch dass man nicht seine angelegenheiten regeln darf. Ein selbstmord ist ja egrade NICHT von aussen erzwungen sondern Freiwillig.
Ich meine, ich haette ja erst im Verlauf des Tages von ihrem Tod erfahren koennen und vorher schon mit jemandem ueber das reden koennen, was ich gesehen habe, bevor ich von ihrem Tod erfuhr. Und keiner kann sinnvoll erklaehren, warum ich mich umbringe, wenn ich noch gar nichts von ihrem Tod weiss.
Die Logik steht auf meiner Seite ...
Ausserdem: Der Punkt "Infos duerfen nach dem Tod nicht weitergegeben werden" ist ja eingefuehrt, weil die Toten Zugang zum WW-Internen bekommen und dann ja plaudern koennten. Aber ich hab da noch nie reingesehen und auch keine Infos daraus weitergegeben.
Nun ja, die Spielleiter werden entscheiden, und daran ist nichts zu ruetteln, aber ich faende es recht ungerecht und die WW bevorteilend, wenn der Selbstmord so kritisch ausgelegt werden wuerde.
Geändert von Ineluki (15.03.2009 um 13:38 Uhr)