Wenn die Kosten nicht groß bei dem Anmeldeformular stehen, sondern nur irgendwo im kleingedruckten oder in den AGBs, ist man IIRC auch nicht zur Zahlung verpflichtet, darüber gabs ja schon etliche Gerichtsverfahren.
Wenn man sich bei soetwas als Volljähriger mit Falschem Namen anmeldet, und dadurch leistungen erhällt, kann es zu einem betrugsdelikt kommen. Dann ist ganz schnell Schluss mit Lustig.