Die Kennzeichen im alten Design können noch bis 31. März 2010 verwendet werden.
Man darf im Internet oder in Printmedien die neuen USK-Kennzeichen verwenden, auch wenn die Verpackung noch das alte USK-Logo trägt.
Lagerware, welche die „alten“ großen Kennzeichen besitzt, kann auch über den 1.4.2010 hinaus abverkauft werden, da die gesetzliche Übergangsfrist (31.3.2010) lediglich die gesetzlich vorgeschriebene Mindestgröße betrifft und nicht die untergesetzlich geregelte Gestaltung. Die alten Kennzeichen sollen dann allmählich ersetzt werden, ohne dass hier eine starre Frist besteht. Allerdings wird die USK ab dem 1. April 2010 bei offensichtlichem Missbrauch (z.B. vorsätzliches Weiterverwenden alter Kennzeichen bei neu produzierten Produkten) markenrechtlich gegen Verstöße vorgehen.
http://usk.de/...