Anspruch auf Kindergeld besteht bis zum 27. Lebensjahr wie bereits erwähnt (und sofern das noch nicht auf 25 runtergeregelt wurde...), wenn keine abgeschlossene Berufsausbildung vorliegt. Die Zivi-Zeit kannste sogar noch anrechnen lassen, so daß du theoretisch ab dem 27. für die Zeit noch Geld beziehen könntest wenn nötig. Mein Wissensstand ist allerdings nicht mehr allzu aktuell.
Welche Wische du brauchst und was du so anstellen mußt, frag wirklich lieber bei den jeweiligen Behörden nach^^ Ich hatte auch ein halbes Jahr Leerlauf und mußte für den Weiterbezug zur Berufsberatung und nachweisen daß ich mich auf Ausbildungssuche befinde, ich hatte dafür aufgezeigt daß mein gewünschter Studiengang (auch kein NC) nur zum WS angeboten wird.