Man hat doch ein Recht auf Kindergeld bis zum 27sten Lebensjahr, sofern das Gehalt, was man evtl. bekommt nicht über ein bestimmten Satz hinaus geht oder man eine abgeschlossene Berufsausbildung hat.

AFAIK muss man sich Arbeitssuchend melden, weil man das später beim Renteneintritt nachweisen muss. Ansonsten muss man länger arbeiten. (zumindest hat man mir mal sowas beim bafög-Amt gesagt, als ich meine Arbeitsnachweise für die letzten 3 Jahre vorzeigen musste)