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El Pollo Diablo
Zivildienst oder Bundeswehr ist ja keine berufliche Ausbildung, sondern nur eine soziale Aufgabe. Wenn du damit durch bist, kannst du nicht für dein Lebensunterhalt sorgen. Von daher hast du weiterhin Anspruch auf das Kindergeld.
Du bekommst ja auch während deiner Ausbildung weiterhin Kindergeld, sofern dein Gehalt nicht über ein bestimmten Satz liegt. Aber frag mich jetzt nicht, wie dieser Satz aussieht. Die Zeit als Azubi ist schon recht lange her und ich habs auch nur das erste Ausbildungsjahr bekommen ^^
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