Zitat von BIT
Ich kann das jetzt nur aus Bielefelder Warte beurteilen, aber meines Erachtens nach ist das nicht möglich. Du musst ja für beide Seminare laut Studienordnung eine Leistung erbringen. Theoretisch erbringst du allerdings nur eine Leistung, die nur für einen Studiengang anrechenbar ist. Für den anderen Studiengang müsstest du die selbe Vorlesung demnach noch einmal belegen.
Bevor du so etwas anfängst, würde ich mich daher generell mal bei den Fachschaften (bloß nicht bei der allgemeinen Studienberatung!) erkundigen, ob in einem solchen Fall Ausnahmeregelungen möglich sind.
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