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Thema: wg (studentenbude) mit 17 + elternzustimmung - rechtliche lage?

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  1. #1
    Zu Punkt 1:
    Da müssen deine Eltern den Mietvertrag unterschreiben, weil du noch eingeschränkt Geschäftsfähig bist und noch keine Mietverträge unterschreiben darfst. Erst mit 18 wäre dies dir erlaubt.

    Zu Punkt 2:
    Das weiss nicht. Am Besten mal bei der Uni/FH (keine Ahnung, was dein Freund studiert) nachfragen, ob sowas möglich sei.
    Für gewöhnlich sollte es aber möglich sein, da die Wohnungen auch gerne mal an Gastarbeiter oder ähnliche vermietet werden (Zumindest die Wohnheime, die ich kenne)

  2. #2
    Eine Bekannte von mir hat auch schon mit 17 eine eigene Wohnung gehabt. Der Mietvertrag lief dann allerdings über ihre Eltern - so wie Whiz-zard schon gesagt hat.
    Welche Kontonummer man für den bankeinzug der Mietzahlungen angibt, ist jesoch eine andere Sache. Die kann dann durchaus über dich laufen.
    Die Sache ist nur die, dass deine Eltern für alles haften.

    Übrigens musste selbst ich (20 Jahre) für meinen (von mir unterzeichneten) Mietvertrag noch eine Bürgschaft von einem Elternteil vorlegen, da ich noch studiere und kein eigenes Einkommen habe. Sollte bei mir also imm Falle eines Falles nichts mehr zu holen sein, geht es meinem Vater an den Kragen ^^"
    Aber das sollte ja wohl hoffentlich nicht der Fall sein

  3. #3
    Die Mietwohnung dürfte, wie schon gesagt, nicht das Problem sein.
    Nur für finanzielle Unterstützung vom Staat (schließlich glaub ich nicht, dass du dann komplett auf Elternfinanzen angewiesen sein willst... das wär ja.. sagen wir ein riesiges Taschengeld! ) wirst du gute Gründe haben müssen, außgerechnet wegzuziehen um Ausbildung and whatever fortzusetzen.
    Bist du nun mit Schule fertig? Mit 17 studieren? welche Klasse hast du übersprungen?
    Wie es mit Finanzierung fürs Studium aussieht, kann ich nicht genau sagen. Solltest du aber noch Schüler sein und hast vor, deine schulische Ausbildung dort zu machen, wo du hinziehen willst, musst du den zuständigen Ämtern genaue und vor allem in ihren Augen gerechtfertigte Gründe vorlegen, warum du nicht in die nächst nähere Schule gehen kannst.... z.B. MUSS der Schulweg vom Elternhaus bis in die nächst gelegene passende schulische Ausbildungsstätte in 3 Tagen auf über 2 Stunden kommen, ansonsten kannst du das schon von vornherein vergessen... aber das ist glaube gar nicht was du wissen wolltest. Du wolltest ja studieren


    greetz!
    elsen =)

  4. #4
    Mit WGs könnte es schwierig werden, zumindest im privaten Bereich. Als ich mich vor anderthalb Jahren umgesehen habe, ist mir aufgefallen, dass viele bestehende WGs nur Mitbewohner ab 22+ suchen. Eine Neugründung, vielleicht zusammen mit anderen Studienanfängern, ist im Allgemeinen erfolgsversprechender.
    Das betrifft aber nur private WGs. Keine Ahnung, wie das bei denen aussieht, die den Studentenwerken gehören. Da müsstest du einfach mal beim Studentenwerk deiner jeweiligen Uni nachschauen/-fragen, wie die die Organisation ihrer WGs handhaben.

  5. #5
    @ elsen:

    meine eltern wollen miete zahlen, rest muss ich selbst zusammentrommeln

    ich bin ein jahr früher eingeschult worden, bin dann zu den osterferien von der 1. in die 2. klasse gesprungen, zum halbjahr von der 10. in die 11.. bin also drei jahre jünger als der schnitt. deshalb kann ich auch an der abifahrt nicht teilnehmen

    na ja, was mein freund da genau macht, ka, irgendwas mit wirtschaft, nicht schule, nicht studieren keine ahnung. klingt so langweilig, dass ich es immer vergesse, wenn er es mir sagt

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