In der Regel reicht soweit ich das erfahren habe ein Schreiben, in dem du dich auf den Paragraphen berufst. Wenn du sicher gehen willst, würde ich die PK deiner Brüder nennen und wenn vorhanden eine Kopie der Einberufungsbescheide anhängen. Es ist nicht deine Aufgabe, die Beweisführung für den Bund zu machen, du musst dich nur auf dein Recht berufen, unter den gegebenen Umständen vom Wehrdienst freigestellt zu werden.

Ansonsten: Anrufen. Aber im Endeffekt wirst du auch nicht gemustert werden können, bis der Sachverhalt nich geklärt ist, also besteht nur die Gefahr, dass du noch Akten nachreichen musst (ich wüsste nur nicht, welche).

Du kannst auch mal mit der expliziten Paragraphenbezeichnung via Google suchen, ich vermute, der Bund wird irgendwo im Internet das Verfahren beschreiben.