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Thema: Wehrdienst - Drittsohn

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Zitat Zitat von Leon der Profi Beitrag anzeigen
    edit: du bist ne frau ôo?
    gott, dann hab ich das ganze total falsch verstanden, sorry
    Nein
    Aber das stimmt schon, in dt. wird man befreit, sowohl bei Kindern als auch bei geschwistern, die bereits Dienst abgeleistet haben.

  2. #2

    Leon der Pofi Gast
    Zitat Zitat von Freierfall Beitrag anzeigen
    Nein
    Aber das stimmt schon, in dt. wird man befreit, sowohl bei Kindern als auch bei geschwistern, die bereits Dienst abgeleistet haben.
    darum dachte ich mir schon, ich hätte falsch gelesen und "sie" wolle eine art freiwilliges jahr oder einfach weiblich zum bund oder zivi gehen...
    aber wie schon gesagt, in österreich gehen auch verheiratete menschen oder menschen mit kindern zum bund oder zivi

  3. #3
    Steht da nicht irgendwo präzise drauf, was du in dem Fall machen musst? War bei mir zumindest so, wenn ich mich recht entsinne (wobei ich nicht mehr weiß, ob das das Erfassungsschreiben oder der Musterungsbescheid war...)

    Das Erfassungsschreiben ist was völlig anderes als der Musterungsbescheid. Das heißt erstmal noch gar nix, außer dass du das Land nicht unangemeldet für längere Zeit verlassen darfst. Zur eigentlichen Musterung laden die dich dann später ein (und zumindest Kram wie ärztliche Untauglichkeitsbescheinigungen etc muss man auch erst dann einreichen).

  4. #4
    In der Regel reicht soweit ich das erfahren habe ein Schreiben, in dem du dich auf den Paragraphen berufst. Wenn du sicher gehen willst, würde ich die PK deiner Brüder nennen und wenn vorhanden eine Kopie der Einberufungsbescheide anhängen. Es ist nicht deine Aufgabe, die Beweisführung für den Bund zu machen, du musst dich nur auf dein Recht berufen, unter den gegebenen Umständen vom Wehrdienst freigestellt zu werden.

    Ansonsten: Anrufen. Aber im Endeffekt wirst du auch nicht gemustert werden können, bis der Sachverhalt nich geklärt ist, also besteht nur die Gefahr, dass du noch Akten nachreichen musst (ich wüsste nur nicht, welche).

    Du kannst auch mal mit der expliziten Paragraphenbezeichnung via Google suchen, ich vermute, der Bund wird irgendwo im Internet das Verfahren beschreiben.

  5. #5
    Uff, da bin ich aber erleichtert, danke euch allen.

    Ich war heute beim Rathaus und habe mit der Frau gesprochen, die den Brief geschrieben hat. Sie meinte, das Schreiben wäre nur wichtig, falls Daten falsch wären und es würde erstmal nur um die Erfassung der Daten gehen. Das Kreiswehrersatzamt würde sich mit mir nochmal in Verbindung setzen und darauf müsste ich mich dann beim Kreiswehrersatzamt melden und den Antrag auf Befreiung stellen.

    Danke euch auf jeden Fall für eure Hilfe. Hat mir auf jeden Fall einiges an Angst genommen. :3

    LG,

    Anima~

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