Steht da nicht irgendwo präzise drauf, was du in dem Fall machen musst? War bei mir zumindest so, wenn ich mich recht entsinne (wobei ich nicht mehr weiß, ob das das Erfassungsschreiben oder der Musterungsbescheid war...)

Das Erfassungsschreiben ist was völlig anderes als der Musterungsbescheid. Das heißt erstmal noch gar nix, außer dass du das Land nicht unangemeldet für längere Zeit verlassen darfst. Zur eigentlichen Musterung laden die dich dann später ein (und zumindest Kram wie ärztliche Untauglichkeitsbescheinigungen etc muss man auch erst dann einreichen).