"Wenn wir anfangen, Warnsignale aus ästhetischen Gründen zu verstecken, können wir auch gleich darauf verzichten."

wir könnten auch frau von der leyen verstecken,oder gleich auf sie verzichten.

"Für Computerspiele, die sich ausschließlich an Erwachsene richten, gibt es, was den Inhalt angeht, allein das Strafgesetzbuch als gesetzliche Grenze. Das heißt, verboten ist zum Beispiel, was „gewaltverherrlichend“ ist oder Nazi-Gedankengut verbreitet"

omfg schon wieder das naziargument
-,-

immer wenn ein politiker irgendein argument durchboxen will und keinen plan hat wird sein gegner mit irgendwelchen nazi sachen indirekt in verbindung gebracht.
wie viele spiele sind bitte aufgrund irgendwelcher naziverherrlichenden ideologien "verboten"?

ich verstehe die gesamnte problematik nicht:

damals gab es in der videothek immer einen abgetrennten bereich.darin waren alle sachen ab 18.
wieso zwingt man nicht die händler dazu das einzuführen?