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Thema: Ende & Bedeutung Schulpflicht (D-BW) - Probleme mit Gesetztestext

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  1. #1
    Ich weiß das es bei uns in der Schule noch die weitere Regelung gibt, das man maximal 20 Stunden im Monat unentschuldig fehlen darf, ab dann darf man denn Schüler rausschmeißen. Ansonsten würde ich nicht zuviel schwänzen, das geht auf deine Mündliche Note. Ansonsten wenn du 18 bist kannst du dich selbst entschuldigen, schreibst auf ein Zettel einfach nur "Krankheit", Datum, Unterschrifft und die Sache ist geregelt. Sollte bei anderen Schulen ähnlich sein.

  2. #2
    Also bei uns gilt ein Kurs ab 30% Fehlzeit als unterbelegt, folglich kann man 0 Punkte kassieren. Da helfen auch keine Entschuldigungen. (-> Niedersachsen)

    Und die Fehlzeiten dürfen, soweit ich weiss, auf den Zeugnissen nicht draufstehen, wenn man sich damit bewerben will. Schliesslich steht da nicht ob man eventuell eine ernsthafte Erkrankung hatte und daher 30 Tage nicht da war oder ob es einfach geschwänzt war. Wenn die Fehlzeiten also drauf stehen ins Sekretäriat gehen und das Zeugnis nochmal ausdrucken lassen, ohne Fehlzeiten. So wurde mir das zumindest gesagt und so ist es auch bei uns an der Schule geregelt.

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