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Thema: Ende & Bedeutung Schulpflicht (D-BW) - Probleme mit Gesetztestext

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  1. #1
    Zitat Zitat von Bluescreen Beitrag anzeigen
    Inwiefern wirkt sich ein Fernbleiben negativ auf Zeugnisse aus?
    Nur indirekt und auch nicht zwangsweise.
    Du wirst schon merken, wenn du eine Klausur versaust, weil du den Stoff verpasst hast, dann hat sichs ausgewirkt. Und verständlicherweise kann dir dein Lehrer auf Dauer auch keinen guten Unterrichtsbeitrag eintragen, wenn du nichtmal körperlich anwesend bist, um Fragen zu beantworten.

    Da steht aber jetzt nicht "Schüler X war so und so oft nicht da", solche Dinge kommen in Oberstufenzeugnissen ja ohnehin nicht mehr vor.

    Ansonsten kann dich das Direktorat noch bei exzessivem Fernbleiben zur Attestpflicht zwingen.

  2. #2
    Zitat Zitat von La Bomba Beitrag anzeigen
    Nur indirekt und auch nicht zwangsweise.
    Also ich (Niedersachsen) kenne das so, dass man ab 50% Fehlzeit (egal ob entschuldigt oder nicht) 0 Punkte auf den Kurs kriegt. Und bei unentschuldigten Fehlstunden halt auch 0 Punkte auf die Stunde.

  3. #3
    Kann auch sein. Ich denke so etwas wird schulintern geregelt.

    Wir haben immer nur 0 Punkte auf Klausuren und Exen bekommen, wenn wir unentschuldigt nicht da waren.
    Aber im Grunde könnte auch jeder Lehrer argumentieren, dass er dich in der Stunde, in der du nicht da warst, ausfragen wollte und dir einfach so 0 Punkte geben.

    Bei zuvielen Fehlzeiten hats dann ne mündliche Prüfung über das bisherige Schuljahr in diesem Kurs gegeben...

  4. #4
    Zitat Zitat
    Zitat von La Bomba
    [...] Da steht aber jetzt nicht "Schüler X war so und so oft nicht da", solche Dinge kommen in Oberstufenzeugnissen ja ohnehin nicht mehr vor. [...]
    Wobei man das auch nicht einfach pauschal sagen kann. Bei uns in Berlin stehen sowohl entschuldigte Fehlstunden und Fehltage, als auch unentschuldigte Fehlstunden und Fehltage noch auf allen Zeugnissen einschließlich der 13. Klasse. Jedoch ist die Zählung immer sehr fehlerbehaftet, weil die meisten Lehrer zu faul sind, sich aufzuschreiben, wer wann anwesend war oder nicht.

  5. #5
    Ich weiß das es bei uns in der Schule noch die weitere Regelung gibt, das man maximal 20 Stunden im Monat unentschuldig fehlen darf, ab dann darf man denn Schüler rausschmeißen. Ansonsten würde ich nicht zuviel schwänzen, das geht auf deine Mündliche Note. Ansonsten wenn du 18 bist kannst du dich selbst entschuldigen, schreibst auf ein Zettel einfach nur "Krankheit", Datum, Unterschrifft und die Sache ist geregelt. Sollte bei anderen Schulen ähnlich sein.

  6. #6
    Also bei uns gilt ein Kurs ab 30% Fehlzeit als unterbelegt, folglich kann man 0 Punkte kassieren. Da helfen auch keine Entschuldigungen. (-> Niedersachsen)

    Und die Fehlzeiten dürfen, soweit ich weiss, auf den Zeugnissen nicht draufstehen, wenn man sich damit bewerben will. Schliesslich steht da nicht ob man eventuell eine ernsthafte Erkrankung hatte und daher 30 Tage nicht da war oder ob es einfach geschwänzt war. Wenn die Fehlzeiten also drauf stehen ins Sekretäriat gehen und das Zeugnis nochmal ausdrucken lassen, ohne Fehlzeiten. So wurde mir das zumindest gesagt und so ist es auch bei uns an der Schule geregelt.

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