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Thema: Ende & Bedeutung Schulpflicht (D-BW) - Probleme mit Gesetztestext

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  1. #6
    du kannst natürlich die schule verlassen denn der schulpflicht unterliegst du nicht mehr allerdings kommt dann die sog. berufschulpflicht

    hier mal ein ausschnitt aus der wikipedia seite zum thema

    Zitat Zitat
    Zu unterscheiden ist zwischen der Vollzeitschulpflicht und der Berufsschulpflicht. Die Vollzeitschulpflicht dauert in der Regel bis zum Abschluss des 9. Schulbesuchsjahres, in einigen Bundesländern bis zum Abschluss des 10. Schulbesuchsjahres. Der Begriff „Schulbesuchsjahr“ ist nicht mit dem Begriff „Jahrgangsstufe“ zu verwechseln (Beispiel: Für einen Schüler, der zweimal sitzengeblieben ist, endet die Vollzeitschulpflicht am Ende der Klasse 7 bzw. Klasse 8). Für Schüler, die eine Klasse oder mehrere Klassen übersprungen haben, endet die Vollzeitschulpflicht in der Regel nach dem Besuch der Klasse 9 bzw. Klasse 10. In engem sachlichem Zusammenhang mit der Vollzeitschulpflicht steht das Verbot der Kinderarbeit.

    Die Berufsschulpflicht beginnt nach Ablauf der Vollzeitschulpflicht. Die Berufsschulpflicht kann entweder durch die Teilnahme an einer Berufsausbildung, durch Bildungsgänge an einer Berufsbildenden Schule oder durch den Besuch der Sekundarstufe I oder der Sekundarstufe II einer Allgemeinbildenden Schule erfüllt werden. In der Regel endet die Berufsschulpflicht mit dem Ende der Berufsausbildung bzw. mit dem zwölften Schulbesuchsjahr. Die näheren Details und weitere Alternativen zum Nachkommen der Berufsschulpflicht unterscheiden sich je nach Bundesland.
    siehst also ist nich so einfach, einfach mit der schule aufzuhören und dann faul rumzusitzen

    @Miss Kaizer somit hat sich das thema auch erledigt von wegen freiwillig zur schule gehen weil man ja abi macht wenn du es nämlich nicht machst kommst automatisch zur berufschule in ürgendeinen idioten kurs (kann aber passieren das das amt ein wenig länger braucht dafür)

    Geändert von Gorewolf (10.01.2009 um 20:12 Uhr)

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