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Thema: Ende & Bedeutung Schulpflicht (D-BW) - Probleme mit Gesetztestext

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  1. #1

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    Zitat Zitat von Bluescreen Beitrag anzeigen
    Ich möchte nun wissen, ab wann die Schulpflicht für mich als Gymnasiast endet.
    Die Schulpflicht gilt für jeden gleich, egal ob Gymnasiast oder Hauptschüler.
    Wär ja schlimm, wenn ein Hauptschüler mehr Entscheidungsfreiheit hätte als du.
    Zitat Zitat
    Was würde es bedeuten, wenn meine Schulpflicht jetzt bereits beendet ist? Ich kann ja deswegen nicht der Schule fern bleiben, oder?
    Wieso nicht? Mit Abschluss der 9. Klasse kannst du zu Hause bleiben. Hast dann schließlich deine 5 Jahre weiterführende Schule hinter dir und einen Hauptschulabschluss hast du auch noch.

  2. #2
    moment:

    war es nicht so das man nur 8 jahre zur schule gehen muss?
    dann hat man zwar keinen abschluss aber hin muss man nicht mehr.
    bei uns wurde das immer gesagt.

  3. #3
    Aber, wenn man ABI macht, und nicht anwesend ist, ist der Kurs doch automatisch unterbelegt. Gilt das etwa nur für die Prüfungen?

  4. #4
    Wenn du Abi machst, gehst du _freiwillig_ zur Schule. Du bist nicht mehr dazu gezwungen, eine Schule zu besuchen, du besuchst sie, damit du _für dich_ einen besseren Abschluss hast. Natürlich werden Fehlzeiten noch berechnet und so weiter und so fort, aber du wirst z.B. nicht mehr von der Polizei zur Schule gebracht, wenn du zu viel schwänzt, da du nicht mehr schulpflichtig bist. Es ist deine eigene Entscheidung (oder halt die von deinen Eltern ), ob du zur Schule gehst oder nicht. Du musst dann halt deine Fehlzeiten beobachten, aber wie gesagt, du gehst _freiwillig_ zur Schule. Schulpflicht bedeutet lediglich, dass es... naja, halt eine Pflicht ist ;- ) Dieser bist du entbunden, sobald du deine neun bzw zehn Jahre voll hast...

  5. #5
    du kannst natürlich die schule verlassen denn der schulpflicht unterliegst du nicht mehr allerdings kommt dann die sog. berufschulpflicht

    hier mal ein ausschnitt aus der wikipedia seite zum thema

    Zitat Zitat
    Zu unterscheiden ist zwischen der Vollzeitschulpflicht und der Berufsschulpflicht. Die Vollzeitschulpflicht dauert in der Regel bis zum Abschluss des 9. Schulbesuchsjahres, in einigen Bundesländern bis zum Abschluss des 10. Schulbesuchsjahres. Der Begriff „Schulbesuchsjahr“ ist nicht mit dem Begriff „Jahrgangsstufe“ zu verwechseln (Beispiel: Für einen Schüler, der zweimal sitzengeblieben ist, endet die Vollzeitschulpflicht am Ende der Klasse 7 bzw. Klasse 8). Für Schüler, die eine Klasse oder mehrere Klassen übersprungen haben, endet die Vollzeitschulpflicht in der Regel nach dem Besuch der Klasse 9 bzw. Klasse 10. In engem sachlichem Zusammenhang mit der Vollzeitschulpflicht steht das Verbot der Kinderarbeit.

    Die Berufsschulpflicht beginnt nach Ablauf der Vollzeitschulpflicht. Die Berufsschulpflicht kann entweder durch die Teilnahme an einer Berufsausbildung, durch Bildungsgänge an einer Berufsbildenden Schule oder durch den Besuch der Sekundarstufe I oder der Sekundarstufe II einer Allgemeinbildenden Schule erfüllt werden. In der Regel endet die Berufsschulpflicht mit dem Ende der Berufsausbildung bzw. mit dem zwölften Schulbesuchsjahr. Die näheren Details und weitere Alternativen zum Nachkommen der Berufsschulpflicht unterscheiden sich je nach Bundesland.
    siehst also ist nich so einfach, einfach mit der schule aufzuhören und dann faul rumzusitzen

    @Miss Kaizer somit hat sich das thema auch erledigt von wegen freiwillig zur schule gehen weil man ja abi macht wenn du es nämlich nicht machst kommst automatisch zur berufschule in ürgendeinen idioten kurs (kann aber passieren das das amt ein wenig länger braucht dafür)

    Geändert von Gorewolf (10.01.2009 um 21:12 Uhr)

  6. #6
    Inwiefern wirkt sich ein Fernbleiben negativ auf Zeugnisse aus?

  7. #7
    Zitat Zitat von Bluescreen Beitrag anzeigen
    Inwiefern wirkt sich ein Fernbleiben negativ auf Zeugnisse aus?
    Nur indirekt und auch nicht zwangsweise.
    Du wirst schon merken, wenn du eine Klausur versaust, weil du den Stoff verpasst hast, dann hat sichs ausgewirkt. Und verständlicherweise kann dir dein Lehrer auf Dauer auch keinen guten Unterrichtsbeitrag eintragen, wenn du nichtmal körperlich anwesend bist, um Fragen zu beantworten.

    Da steht aber jetzt nicht "Schüler X war so und so oft nicht da", solche Dinge kommen in Oberstufenzeugnissen ja ohnehin nicht mehr vor.

    Ansonsten kann dich das Direktorat noch bei exzessivem Fernbleiben zur Attestpflicht zwingen.

  8. #8
    Zitat Zitat von La Bomba Beitrag anzeigen
    Nur indirekt und auch nicht zwangsweise.
    Also ich (Niedersachsen) kenne das so, dass man ab 50% Fehlzeit (egal ob entschuldigt oder nicht) 0 Punkte auf den Kurs kriegt. Und bei unentschuldigten Fehlstunden halt auch 0 Punkte auf die Stunde.

  9. #9
    Kann auch sein. Ich denke so etwas wird schulintern geregelt.

    Wir haben immer nur 0 Punkte auf Klausuren und Exen bekommen, wenn wir unentschuldigt nicht da waren.
    Aber im Grunde könnte auch jeder Lehrer argumentieren, dass er dich in der Stunde, in der du nicht da warst, ausfragen wollte und dir einfach so 0 Punkte geben.

    Bei zuvielen Fehlzeiten hats dann ne mündliche Prüfung über das bisherige Schuljahr in diesem Kurs gegeben...

  10. #10
    Zitat Zitat
    Zitat von La Bomba
    [...] Da steht aber jetzt nicht "Schüler X war so und so oft nicht da", solche Dinge kommen in Oberstufenzeugnissen ja ohnehin nicht mehr vor. [...]
    Wobei man das auch nicht einfach pauschal sagen kann. Bei uns in Berlin stehen sowohl entschuldigte Fehlstunden und Fehltage, als auch unentschuldigte Fehlstunden und Fehltage noch auf allen Zeugnissen einschließlich der 13. Klasse. Jedoch ist die Zählung immer sehr fehlerbehaftet, weil die meisten Lehrer zu faul sind, sich aufzuschreiben, wer wann anwesend war oder nicht.

  11. #11
    Ich weiß das es bei uns in der Schule noch die weitere Regelung gibt, das man maximal 20 Stunden im Monat unentschuldig fehlen darf, ab dann darf man denn Schüler rausschmeißen. Ansonsten würde ich nicht zuviel schwänzen, das geht auf deine Mündliche Note. Ansonsten wenn du 18 bist kannst du dich selbst entschuldigen, schreibst auf ein Zettel einfach nur "Krankheit", Datum, Unterschrifft und die Sache ist geregelt. Sollte bei anderen Schulen ähnlich sein.

  12. #12
    Also bei uns gilt ein Kurs ab 30% Fehlzeit als unterbelegt, folglich kann man 0 Punkte kassieren. Da helfen auch keine Entschuldigungen. (-> Niedersachsen)

    Und die Fehlzeiten dürfen, soweit ich weiss, auf den Zeugnissen nicht draufstehen, wenn man sich damit bewerben will. Schliesslich steht da nicht ob man eventuell eine ernsthafte Erkrankung hatte und daher 30 Tage nicht da war oder ob es einfach geschwänzt war. Wenn die Fehlzeiten also drauf stehen ins Sekretäriat gehen und das Zeugnis nochmal ausdrucken lassen, ohne Fehlzeiten. So wurde mir das zumindest gesagt und so ist es auch bei uns an der Schule geregelt.

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