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Thema: Rechnungs-Email

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Da wir das gerade erst in Medienrecht neulich besprochen haben: Ein online abgeschlossener Vertrag mit minderjährigen ist nichtig. Er wird auch dadurch nicht geltend, wenn man vortäuscht, volljährig zu sein, oder sich mit falschen Daten anmeldet. Das mag zwar Strafrechtlich relevant sein, für einen Vertrag und die damit verbundenen Kosten spielt es aber keine Rolle. Der Vertrag ist dadurch garnicht erst zustande gekommen, da der eine Vertragspartner nicht voll geschäftsfähig ist (weil minderjährig).

    Im übrigen gibt es 100te solcher Seiten, die mit Abmahnungen, Anwälten und Strafanzeige drohen und groß mit der IP wedeln, woraus aber nie etwas wird. Das sind einfach nur Einschüchterungsmethoden, um die Leute zum schnellen Bezahlen zu bringen. Zumal solche Seiten oft über fragwürdige AGBs verfügen, die teils garnicht rechtlich durchsetzbar sind. Z.B. das Fernabsatzgesetz einer online georderten Lieferung oder Leistung besagt, dass man innerhalb von 14 Tagen zurückgeben kann bzw Widerrufen kann. Ebenso kann man Irrtümer bei Bemerken sofort anfechten (falsche Mengenangabe im Onlineshop oder "ausversehen" einen Button auf Anmelden geklickt, anstatt auf Abbrechen, etc.) Man kann diese Mausklicke also auch anfechten.

  2. #2
    Genau das gleiche habe ich auch mal gemacht, vor 3 Wochen bis jetzt habe ich nur eine Mahnung bekommen.
    Sie sagten da ich solle bis zum 11.1.2009 Bezahlen Plus mahnkosten von 20 €

    Wenn ich nicht zahle, werden sie das Amtgericht einschalten.

    Aber habe bis heute keine Mahnung mehr bekommen.

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