Die AGB ist ja totbeschissen. Da zwingen sie doch glatt einem einen Vertrag für 24 Monate auf![]()
Die AGB ist ja totbeschissen. Da zwingen sie doch glatt einem einen Vertrag für 24 Monate auf![]()
also.
das hatte ich früüüher auch mal gemacht. tolle sache. die emails mit mahnungen im postfach aus versehen ignoriert - absender unbekannt, also als werbung gelöscht.
dann die rechnung mit androhung von rechtlichen schritten bla bla
kurze bitte an den anwalt, dem den breif gezeigt, der hat denen geschrieben - nichts mehr davon gehört.
bei minderjährigen hat man eig gute chancen, da wegzukommen. wissen ihre eltern denn davon :P
und wenn sie sich unter falschem namen usw. angemeldet hat, warum stand das dann alles richtig in der mail?
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Kann das eigentlich nicht sein. Woher weißt du, dass es der richtige Name war?Zitat
Egal welche Firma hat kein Recht, bei einem Email-provider nach dem Namen des benutzers zu fragen oder so.
Wenn man sich mit falschen Namen irgendwo anmeldet, ist der Vertrag AFAIK sowieso prinzipiell ungültig. Aber wenn man Pech hat, macht man sich strafbar. Was da besser ist, ist eine Frage, die einem nur ein Anwalt beantworten kann.
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cats are not characteristically disposed toward voluntary aerobic exercise
Meist drohen solche "Firmen" immer damit, dass sie die IP Adresse gespeichert haben und aufgrund der IP Adresse die richtige Anschrift finden können.
Ab und zu bekomm ich auch noch solche eMails von einer "Firma" (Der Preis stand nirgends auf der Seite nur im kleingedruckten in der AGB, wo ich nicht nachgeschaut hatte) aber jedesmal heisse ich in den Briefen Frau Deine Mutter und wohne in der Hellstr. 666 in 66666 Hölle ^^
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Ohne Gerichtsbeschluss ist von Privater Ebene nix mit IP Adresse in echte Adresse Umwandeln. Wenn die Firma nicht gerade nen guten Draht zur Polizeit oder so hat. Überwachungsstaat sei dank...
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Geändert von FF (10.01.2009 um 11:12 Uhr)
zu freierfall: aus falscher name/adresse und dem umstand, dass die firma sie dennoch erreichte, schloss ich, dass da was komisch ist. dass die EMAIL-adresse nicht falsch war, kann natürlich sein...
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Das ist doch schon seit Jahren die gleiche Masche und immer wieder fällt jemand darauf ein. Letztendlich spekulieren sie auf die Leute, die aus Angst und Unwissenheit den Betrag doch überweisen. Selbst wenn es nur ein geringer Prozentsatz der reingefallenen Opfer ist, kann das schon rentabel sein.
eben.
Der Server kostet vielleicht 9,90 € im Monat und wenn auch nur einer die 96 € überweist, sind schonmal die Servergebühren von fast 10 Monaten drinnen.
Wenn man die Seite ein Jahr betreibt und man findet nur 2, die überweisen, dann haben wir schon ein Plus von 73,20 €.
Und dann haben wir vielleicht einen, der etwas pfiffiger ist und die Mahnungen ignoriert aber auf einmal eine eMail von einem angeblichen Inkassounternehmen bekommt, die fast 500 € verlangen und dann überweist, haben wir doch schon ein nettes Sümmchen fürs Nichtszutun zusammen.
Da versucht man vielleicht auf Glück mit den Daten, die die User angegeben haben, ein Brief zu verschicken, um das Ganze noch Glaubwürdiger zu machen.
Da lohnt sich doch richtig ein Server.
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Da wir das gerade erst in Medienrecht neulich besprochen haben: Ein online abgeschlossener Vertrag mit minderjährigen ist nichtig. Er wird auch dadurch nicht geltend, wenn man vortäuscht, volljährig zu sein, oder sich mit falschen Daten anmeldet. Das mag zwar Strafrechtlich relevant sein, für einen Vertrag und die damit verbundenen Kosten spielt es aber keine Rolle. Der Vertrag ist dadurch garnicht erst zustande gekommen, da der eine Vertragspartner nicht voll geschäftsfähig ist (weil minderjährig).
Im übrigen gibt es 100te solcher Seiten, die mit Abmahnungen, Anwälten und Strafanzeige drohen und groß mit der IP wedeln, woraus aber nie etwas wird. Das sind einfach nur Einschüchterungsmethoden, um die Leute zum schnellen Bezahlen zu bringen. Zumal solche Seiten oft über fragwürdige AGBs verfügen, die teils garnicht rechtlich durchsetzbar sind. Z.B. das Fernabsatzgesetz einer online georderten Lieferung oder Leistung besagt, dass man innerhalb von 14 Tagen zurückgeben kann bzw Widerrufen kann. Ebenso kann man Irrtümer bei Bemerken sofort anfechten (falsche Mengenangabe im Onlineshop oder "ausversehen" einen Button auf Anmelden geklickt, anstatt auf Abbrechen, etc.) Man kann diese Mausklicke also auch anfechten.
Genau das gleiche habe ich auch mal gemacht, vor 3 Wochen bis jetzt habe ich nur eine Mahnung bekommen.
Sie sagten da ich solle bis zum 11.1.2009 Bezahlen Plus mahnkosten von 20 €
Wenn ich nicht zahle, werden sie das Amtgericht einschalten.
Aber habe bis heute keine Mahnung mehr bekommen.