Wobei das wieder problematisch ist, zwar ist ein Minderjähriger nicht vertragsfähig, aber falls ersichtlich war, dass es sich um einen Kostenpflichtigen Dienst handelt, macht derjenige, der sich da unter falschem Namen anmeldet nicht des Betruges schuldig? Auch als Minderjähriger?
Ansonsten: Wenn man sich schon mit falschem Namen anmeldet, soll man auch nen Proxy nutzen und eine anonyme/wegwerf Emailadresse nutzen![]()