Zitat Zitat von NeM Beitrag anzeigen
Nicht mehr! Das wurde geändert... Du musst in der Lage sein, den Rundfunk tatsächlich zu empfangen. Siehe hier: http://www.kurier.at/kultur/269910.php
Gut zu wissen, war mir nicht bekannt. Naja, meine anderen Argumente ziehen immer noch.

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Nichtmal dann musst du die reinlassen. Die Polizei MUSST du nur reinlassen wenn sie nen Durchsuchungsbeschluss vom Richter haben, sonst nicht.
Klar, hab ich vergessen zu erwähnen. Der Einwand ist aber insofern wichtig, als leider wirklich die Wenigsten zu wissen scheinen, dass sie auch dann noch Privatrechte besitzen wenn die Polizei vor der Tür steht und sich wichtig macht. Ohne richterlichen Beschluss geht da glücklicherweise nicht viel (und den bekommt, wie gesagt, selbstverständlich kein GIS-Vertreter).