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Thema: GEZ - Teuer, dreist und superdoof!

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  1. #1
    Zitat Zitat von NeM Beitrag anzeigen
    Nicht mehr! Das wurde geändert... Du musst in der Lage sein, den Rundfunk tatsächlich zu empfangen. Siehe hier: http://www.kurier.at/kultur/269910.php
    Gut zu wissen, war mir nicht bekannt. Naja, meine anderen Argumente ziehen immer noch.

    Zitat Zitat
    Nichtmal dann musst du die reinlassen. Die Polizei MUSST du nur reinlassen wenn sie nen Durchsuchungsbeschluss vom Richter haben, sonst nicht.
    Klar, hab ich vergessen zu erwähnen. Der Einwand ist aber insofern wichtig, als leider wirklich die Wenigsten zu wissen scheinen, dass sie auch dann noch Privatrechte besitzen wenn die Polizei vor der Tür steht und sich wichtig macht. Ohne richterlichen Beschluss geht da glücklicherweise nicht viel (und den bekommt, wie gesagt, selbstverständlich kein GIS-Vertreter).

  2. #2
    Zitat Zitat von Broken Chords Can Sing A Little Beitrag anzeigen
    Gut zu wissen, war mir nicht bekannt. Naja, meine anderen Argumente ziehen immer noch.


    Klar, hab ich vergessen zu erwähnen. Der Einwand ist aber insofern wichtig, als leider wirklich die Wenigsten zu wissen scheinen, dass sie auch dann noch Privatrechte besitzen wenn die Polizei vor der Tür steht und sich wichtig macht. Ohne richterlichen Beschluss geht da glücklicherweise nicht viel (und den bekommt, wie gesagt, selbstverständlich kein GIS-Vertreter).
    Falsch.
    Die Polizei darf sich bei begründetem Verdacht auf einen Straftatbestand sehr wohl in die Wohnung Zutritt verschaffen.

  3. #3
    Zitat Zitat von Vale Beitrag anzeigen
    Falsch.
    Die Polizei darf sich bei begründetem Verdacht auf einen Straftatbestand sehr wohl in die Wohnung Zutritt verschaffen.
    Nicht nur dann. Auch bei "Gefahr im Verzug". (periculum in mora).

    Die Preispolitik der GEZ finde ich ein wenig zu kompliziert. Die Gebühren könnte man auch pauschaler anfordern. Für die GEZ hätte es den Vorteil, dass die Gebührenpflichtigen davon nicht so viel merken und sich darüber nicht so sehr beschweren.

  4. #4
    Zitat Zitat von Vale Beitrag anzeigen
    Falsch.
    Die Polizei darf sich bei begründetem Verdacht auf einen Straftatbestand sehr wohl in die Wohnung Zutritt verschaffen.
    Es gibt aber keinen begründeten Verdacht auf einen Straftatbestand wenn ich mich nicht irre. Zumindest hab ich noch nirgends gelesen, dass jemand tatsächlich die Polizei reinlassen musste wegen der GEZ oder GIS.

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