Nicht mehr! Das wurde geändert... Du musst in der Lage sein, den Rundfunk tatsächlich zu empfangen. Siehe hier: http://www.kurier.at/kultur/269910.phpZitat
Nichtmal dann musst du die reinlassen. Die Polizei MUSST du nur reinlassen wenn sie nen Durchsuchungsbeschluss vom Richter haben, sonst nicht.Zitat





Zitieren