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Und unfair deswegen, weil du da sogar blechen musst, wenn du die ÖR gar nicht empfangen kannst.
Nicht mehr! Das wurde geändert... Du musst in der Lage sein, den Rundfunk tatsächlich zu empfangen. Siehe hier: http://www.kurier.at/kultur/269910.php

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Läutet jemand an der Tür, ist niemand verpflichtet aufzumachen - und erst recht nicht, diesen Jemand dann in die Wohnung zu lassen. Dazu benötigte es schon die Polizei
Nichtmal dann musst du die reinlassen. Die Polizei MUSST du nur reinlassen wenn sie nen Durchsuchungsbeschluss vom Richter haben, sonst nicht.