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Thema: Schnäppchen-Alarm #4

Baum-Darstellung

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  1. #11
    Zitat Zitat von Broken Chords Can Sing A Little Beitrag anzeigen
    Wenn sie die PS3 noch nicht ausgepackt hat, soll sie sie eben zurücktragen. Auch in Deutschland müsste man 1-2 Wochen gesetzlich garantiertes Rückgaberecht haben.
    FALSCH!

    Ein gesetzliches Rückgaberecht gibt es im Einzelhandel nicht. Ein gesetzliches 2-wöchiges Rückgaberecht gibt es nur bei Fernabsatzverträgen.
    Es ist immer wieder geil, wenn man im MM, Saturn oder anderen größeren Geschäften sieht, wie Kunden dort auf ihr vermeintliches Rückgaberecht pochen und sich dann aufregen, weil sie einfach zu dämlich sind.

    Warum gibt es das nur bei Fernabsatzverträgen? Man argumentiert, dass der Käufer beim Abschluss eines Fernabsatzvertrages nicht in Besitz über seinen kompletten "Kaufwillen" ist oder so ähnlich. Im Laden hat man die Ware in der Regel direkt vor sich stehen, kann sie testen blabla. Bei Fernabsatzverträgen ist das nicht möglich, der Käufer soll daher geschützt werden.

    Wenn man im Einzelhandel etwas zurückgeben möchte (gegen Erstattung des Kaufpreises) dann muss man auf Kulanz hoffen.

    Geändert von Sebbo (13.11.2009 um 15:01 Uhr)

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