Ja~
Eine kleine Begründung ist trotzdem immer sehr nett, sie soll einfach sagen "Zufällig hat mir mein Freund Book of Twilight _ausgerechnet_ heute auch eine PS3 gekauft, also möchte ich diese gerne zurückgeben"
Die Preissschlacht kam ja auch wie aus heiterem Himmel, mal sehen ob sowas mal auch mit den Spielepreisen passiert....wohl eher nicht -,-
Du meinst die, bei der man zwei Spiele seiner Wahl* abgeben kann, um für 9,99 € eine Neuerscheinung inklusive Jumbo-Logo und Schnitten zu bekommen?
*abgesehen von 95% aller erhältlichen Titel, die von der Aktion grundsätzlich ausgeschlossen sind
@PS3: GT5 ist noch nicht draußen, also brauch' ich sie noch nicht. Vielleicht gibt's ein solches (oder noch besseres) Angebot ja nächstes Jahr noch mal.![]()
Naja wieso Sonys Politik? Aldi wollte den anderen Firmen einfach zuvorkommen, das die anderen mitziehen, ist auch was gutes. Mal sehen wie lange das noch so weiter geht.
Die Aktion lohnt sich wirklich nur, wenn man Spiele unbedingt abgeben will, weil man sie viel. doppelt hat oder die ganze Wohnung von Spielen schon überläuft.
Geilo wäre ja eine Aktion wie 10 € für jedes PS3 Game inkl. Vorbestellungen.
Diese Gamestopaktionen sind echt Müllig. Wie bei den 10% Gutscheinen vom Kaufhof. Denn hinten wird quasi alles ausgeschlossen.![]()
FALSCH!
Ein gesetzliches Rückgaberecht gibt es im Einzelhandel nicht. Ein gesetzliches 2-wöchiges Rückgaberecht gibt es nur bei Fernabsatzverträgen.
Es ist immer wieder geil, wenn man im MM, Saturn oder anderen größeren Geschäften sieht, wie Kunden dort auf ihr vermeintliches Rückgaberecht pochen und sich dann aufregen, weil sie einfach zu dämlich sind.
Warum gibt es das nur bei Fernabsatzverträgen? Man argumentiert, dass der Käufer beim Abschluss eines Fernabsatzvertrages nicht in Besitz über seinen kompletten "Kaufwillen" ist oder so ähnlich. Im Laden hat man die Ware in der Regel direkt vor sich stehen, kann sie testen blabla. Bei Fernabsatzverträgen ist das nicht möglich, der Käufer soll daher geschützt werden.
Wenn man im Einzelhandel etwas zurückgeben möchte (gegen Erstattung des Kaufpreises) dann muss man auf Kulanz hoffen.
Geändert von Sebbo (13.11.2009 um 16:01 Uhr)