Soweit ich weiß darf man bis zu 5.000 Euro haben, ohne dass es einem als Einkommen angerechnet wird.
Zitat Zitat von Sausewind Beitrag anzeigen
können die denn einfach auf bankkonten gucken?
hab auch seit mehreren jahren sehr viel geld auf meinem konto, aber hab bisher keine probleme mit bafög gehabt.
Zitat Zitat
http://www.bafoeg-rechner.de/Glossar...er_Steuern.php
Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) (§ 41 Abs. 4)
Die BAföG-Ämter dürfen BAföG-Empfänger regelmäßig im Wege des automatischen Datenabgleichs daraufhin überprüfen, ob und welche Daten nach § 45d Abs. 1 EStG (Inanspruchnahme von Freistellungsaufträgen für Zinseinkünfte) dem Bundeszentralamt für Steuern übermittelt worden sind. Der Datenabgleich steht im Zusammenhang mit den Angaben des Auszubildenden zu seinen Vermögensverhältnissen.
Sie können wohl nicht unmittelbar auf dein Bankkonto gucken, aber vom BZSt erfahren sie, wie hoch deine Zinserträge im letzten Jahr waren. Daraus können sie natürlich auf die Höhe deines Vermögens schließen.
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http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/BAfoeG-Datenabgleich/
Wurden mehr als 100 Euro Zinsen erzielt, wird das BAföG-Amt genauer prüfen. Das ist allerdings nur eine Faustregel, grundsätzlich könnten die Ämter auch bei geringeren Beträgen weiterforschen.
Aber man unabhängig davon: Musst du nicht bei Antragsstellung ohnehin einen Vermögensnachweis von deiner Bank abgeben?

Zitat Zitat von La Bomba
Oder nehmen die nur "echtes" Geld (also nicht in Form von Immobilien oder Aktien oder was weiß ich) als Berechnungsgrundlage? Weiß da jemand was?
Nichts da, der Antrag hat zwei gottverdammte Seiten, auf denen du nach jeder nur erdenklichen Form von Einkommen und Vermögen ausgefragt wirst (Waisenrente, Ausbildungsvergütung, Unfallrenten, Zinserträge, Unterhaltsleistungen, Stipendien, Ausbildungsbeihilfen, Grundbesitz, Wertpapieren, Lebensversicherungen, Forderungen, Vermögensgegenständen, Barvermögen, Sparguthaben ...)