Doch, denn dort liegt eine Nutzungslizenz vor. Diese wird für den Privatgebrauch vergeben. Natürlich nur bei legal erworbenen DVDs.
Wobei hier wohl unterschieden werden muss zwischen einer temporären Kopie im Arbeitsspeicher, die für das Anschauen unerlässlich ist, und einer dauerhaften Kopie, welche auch den Kopierschutz umgeht. Ersteres wird per Lizenz zugesichert und ist legal. Letzteres natürlich nicht, denn das steht gegen das Vervielfältigungsrecht des Urhebers (und gilt je nach Kompression eventuell auch als Verunstaltung).
Gleiches betrifft Software, welche durch die Enduser-Lizenz dem Käufer gewisse Nutzungsrechte einräumt. Das Installieren ist ja auch eine Kopie, welche aber logischerweise erlaubt ist, solange man Lizenzinhaber ist.
Das ganze ist imo nicht wirklich konsequent. *g
Beim einfach nur anschauen eines Filmes dürfte aber eher der Cache der Übeltäter sein, welchen man natürlich auch deaktivieren könnte...
Verunstaltung: Eben diese oder doch vllt eine err... "Neuinterpretation"? Naja müsste schon arg miese Quali haben.
Software ist ein ganz eigenes Blatt. Die sollten wir wenn möglich (erst einmal) rauslassen, da es so viele verdammte Lizenzen gibt, dass man durch den Dschungel auch nur mit Mühe gucken kann.
Im Gegensatz zur Musik/Film-Branche gibts hier nämlich Lizenzen die alles relativ genau regeln... zu genau für manche Sachen.
Wer ein klein wenig in diese Sache reingucken möchte kann sich das mal durchlesen: http://byuu.cinnamonpirate.com/articles/licensing/
Da gehts zwar in erster Linie nicht um kommerzielles aber es ist trotzdem recht interessant gewesen.
Die Daten, die du momentan ließt, und seien es nur ein paar Bits oder Byte, werden aber vom Datenträger gelesen und damit in den Ram geladen und durchlaufen auch den Prozessor, der die Daten natürlich kopiert und nicht die Originalen nimmt, geht ja auch garnicht. Daher wird immer ein Abbild der Daten gemacht, was manch ein Anwalt schon als Rechtsverletzung auslegen würde. Entsprechend muss hier eine Nutzungslizenz vorliegen.
Jegliche Veränderung, egal ob du es Entstellung oder Neuinterpretation nennst, ist alleinig dem Urheber vorbehalten und damit ohne dessen Zustimmung nicht rechtens.Zitat
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