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Thema: Legal - Illegal?

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  1. #1
    Zitat Zitat von Drakes Beitrag anzeigen
    1. Wenn du ein Video im Internet schaust, ladest du es auch herunter, nur an einen Ort, der vom Standard User nicht begutachtet wird.
    Das bringt mich zu einer anderen Überlegung: Man läd das Video nicht nur herunter, sondern legt im Arbeitsspeicher sogar eine Kopie der Daten an. Natürlich macht dies der PC für einen, aber es ist dennoch eine Kopie. Und diese darf ohne Nutzungsrechte (bei PC-Spielen z.B. die Enduser-Lizenz) nicht angefertigt werden. Das Vervielfältigen ist nämlich auch eines der Rechte, die allein dem Urheber zustehen. Demnach ist auch das Anschauen bereits eine Straftat, solange die Videos nicht durch den Urheber zur Verbreitung freigegeben sind.

    Zitat Zitat
    Lege eine CD ein, starte den Windows Mediaplayer und ziehe dir die Musik auf den PC... kein Problem, danach haste z.B. mp3. Wirklich illegal?
    Bei Musik hat man die Ausnahme der "Privatvervielfältigung". Diese besagt, dass man diese Daten kopieren darf, um sie z.B. an Familienmitglieder oder sehr sehr sehr enge Freunde (Zahl ist auf 7 Kopien begrenzt) zu verteilen.
    Wie das mit dem Eigenbedarf aussieht (z.B. Kopie fürs Autoradio oder den MP3 Player bei legal erworbenem Original) weiß ich nicht. Das sollte allerdings wenig problematisch sein, denke ich.
    Zumal - wo kein Kläger, da kein Richter.
    Zur MP3-Kompression: Wie gesagt, es wird kaum jemanden kratzen, wenn du die CD original gekauft hast. Da wird keiner groß klagen. Dennoch gilt laut Gesetz, dass die Veränderung der Daten dem Urheber vorbehalten ist. Eine Neukompression, die Verluste nach sich zieht, ist daher unzulässig. Eine 1:1 Kopie hingegen im Bereich der Privatvervielfältigung ist wiederum genemigt.

    Zitat Zitat
    was ich jetzt speziell eigendlich meinte ist Videos von Youtube konvertieren da gibts ja einige seiten/programme
    Wie gesagt - wo allein das Ansehen strafbar ist, ist das Herunterladen und Neu-Codieren ebenso eine Verletzung der Urheberrechte. Denn da wird ja tatsächlich eine Kopie angefertigt, die man sich speichert. Und das ist nicht erlaubt. Die Tatsache, dass es Seiten gibt, die das anbieten, macht es noch lange nicht legal.

    Zitat Zitat
    Wobei ich schon mehrere Artikel gesehen habe, wo die Zeitungen Rechtsanwälte befragten und sagten, dass das aleinige Downloaden nicht illegal sei.
    Ich behaupte einfach mal DOCH. Denn du machst dir in dem Fall eine Kopie dieses Werkes bzw der Daten, und das Vervielfältigen ist dem Urheber vorbehalten. Du verstößt damit also gegen seine Rechte.

  2. #2
    Zitat Zitat von Ynnus Beitrag anzeigen
    Das bringt mich zu einer anderen Überlegung: Man läd das Video nicht nur herunter, sondern legt im Arbeitsspeicher sogar eine Kopie der Daten an. Natürlich macht dies der PC für einen, aber es ist dennoch eine Kopie. Und diese darf ohne Nutzungsrechte (bei PC-Spielen z.B. die Enduser-Lizenz) nicht angefertigt werden. Das Vervielfältigen ist nämlich auch eines der Rechte, die allein dem Urheber zustehen. Demnach ist auch das Anschauen bereits eine Straftat, solange die Videos nicht durch den Urheber zur Verbreitung freigegeben sind.
    Das hieße aber auch, dass man keine normale DVD schauen darf, welche man ja auch nicht kopieren darf. (auch hier wird in den Arbeitsspeicher vorgeladen)

  3. #3
    Zitat Zitat von Kiru Beitrag anzeigen
    Das hieße aber auch, dass man keine normale DVD schauen darf, welche man ja auch nicht kopieren darf. (auch hier wird in den Arbeitsspeicher vorgeladen)
    Doch, denn dort liegt eine Nutzungslizenz vor. Diese wird für den Privatgebrauch vergeben. Natürlich nur bei legal erworbenen DVDs.
    Wobei hier wohl unterschieden werden muss zwischen einer temporären Kopie im Arbeitsspeicher, die für das Anschauen unerlässlich ist, und einer dauerhaften Kopie, welche auch den Kopierschutz umgeht. Ersteres wird per Lizenz zugesichert und ist legal. Letzteres natürlich nicht, denn das steht gegen das Vervielfältigungsrecht des Urhebers (und gilt je nach Kompression eventuell auch als Verunstaltung).

    Gleiches betrifft Software, welche durch die Enduser-Lizenz dem Käufer gewisse Nutzungsrechte einräumt. Das Installieren ist ja auch eine Kopie, welche aber logischerweise erlaubt ist, solange man Lizenzinhaber ist.

  4. #4
    Zitat Zitat von Ynnus Beitrag anzeigen
    Doch, denn dort liegt eine Nutzungslizenz vor. Diese wird für den Privatgebrauch vergeben. Natürlich nur bei legal erworbenen DVDs.
    Wobei hier wohl unterschieden werden muss zwischen einer temporären Kopie im Arbeitsspeicher, die für das Anschauen unerlässlich ist, und einer dauerhaften Kopie, welche auch den Kopierschutz umgeht. Ersteres wird per Lizenz zugesichert und ist legal. Letzteres natürlich nicht, denn das steht gegen das Vervielfältigungsrecht des Urhebers (und gilt je nach Kompression eventuell auch als Verunstaltung).

    Gleiches betrifft Software, welche durch die Enduser-Lizenz dem Käufer gewisse Nutzungsrechte einräumt. Das Installieren ist ja auch eine Kopie, welche aber logischerweise erlaubt ist, solange man Lizenzinhaber ist.
    Das ganze ist imo nicht wirklich konsequent. *g
    Beim einfach nur anschauen eines Filmes dürfte aber eher der Cache der Übeltäter sein, welchen man natürlich auch deaktivieren könnte...

    Verunstaltung: Eben diese oder doch vllt eine err... "Neuinterpretation"? Naja müsste schon arg miese Quali haben.


    Software ist ein ganz eigenes Blatt. Die sollten wir wenn möglich (erst einmal) rauslassen, da es so viele verdammte Lizenzen gibt, dass man durch den Dschungel auch nur mit Mühe gucken kann.
    Im Gegensatz zur Musik/Film-Branche gibts hier nämlich Lizenzen die alles relativ genau regeln... zu genau für manche Sachen.
    Wer ein klein wenig in diese Sache reingucken möchte kann sich das mal durchlesen: http://byuu.cinnamonpirate.com/articles/licensing/
    Da gehts zwar in erster Linie nicht um kommerzielles aber es ist trotzdem recht interessant gewesen.

  5. #5
    Zitat Zitat von Kiru Beitrag anzeigen
    Das ganze ist imo nicht wirklich konsequent. *g
    Beim einfach nur anschauen eines Filmes dürfte aber eher der Cache der Übeltäter sein, welchen man natürlich auch deaktivieren könnte...
    Die Daten, die du momentan ließt, und seien es nur ein paar Bits oder Byte, werden aber vom Datenträger gelesen und damit in den Ram geladen und durchlaufen auch den Prozessor, der die Daten natürlich kopiert und nicht die Originalen nimmt, geht ja auch garnicht. Daher wird immer ein Abbild der Daten gemacht, was manch ein Anwalt schon als Rechtsverletzung auslegen würde. Entsprechend muss hier eine Nutzungslizenz vorliegen.

    Zitat Zitat
    Verunstaltung: Eben diese oder doch vllt eine err... "Neuinterpretation"? Naja müsste schon arg miese Quali haben.
    Jegliche Veränderung, egal ob du es Entstellung oder Neuinterpretation nennst, ist alleinig dem Urheber vorbehalten und damit ohne dessen Zustimmung nicht rechtens.

  6. #6
    Zitat Zitat von Ynnus Beitrag anzeigen
    Ich behaupte einfach mal DOCH. Denn du machst dir in dem Fall eine Kopie dieses Werkes bzw der Daten, und das Vervielfältigen ist dem Urheber vorbehalten. Du verstößt damit also gegen seine Rechte.
    Zitat Zitat von Drakes Beitrag anzeigen
    Die Argumentation ist, dass der Uploader die Urheberrechte bricht und nicht der Downloader. Anders ist dies bei einem Programm, weil du da einen Lizenzvertrag annimmst.


    Zitat Zitat von Whiz-zarD Beitrag anzeigen
    Falsch.
    Der Künstler muss dies erlauben. Ansonsten ist das ebenfalls illegal.
    Mein Gefühl sagt mir, dass auch dies im Privaten legal ist. Unsere Gesetze sind sehr nah an das für Selbstverständlichgehaltene angelehnt.
    Wie ich schon sagte, dies ist die Rechtslage in der Schweiz.
    Wenn mir jetzt jemand sagt, dasss es hier nur um Deutschland geht, dann schau ich mir den Thread auch nicht mehr an.

    Geändert von Drakes (22.10.2008 um 16:49 Uhr)

  7. #7
    Zitat Zitat von Drakes Beitrag anzeigen
    Mein Gefühl sagt mir, dass auch dies im Privaten legal ist. Unsere Gesetze sind sehr nah an das für Selbstverständlichgehaltene angelehnt.
    Wie ich schon sagte, dies ist die Rechtslage in der Schweiz.
    Wenn mir jetzt jemand sagt, dasss es hier nur um Deutschland geht, dann schau ich mir den Thread auch nicht mehr an.
    Ob privat oder öffentlich, entgeldlos oder kommerziell, das Urheberrecht gilt dennoch. Und die Schweiz lasse ich als Non-EU-Staat mal außen vor, die ticken sowieso alle etwas anders (nicht negativ gemeint, aber ist doch so).
    Und wie Whiz-zarD schon sagte, auch bei selbstgemachten Videos muss der Künstler sein Ok dazu geben, dass man es sich speichern - also kopieren - darf. Ebenso darf das Video, auch wenn es z.B. bei YouTube drinn ist, nicht auf dem eigenen Webblog gezeigt werden. Denn der Urheber bestimmt selbst, wo es veröffentlicht wird, und hält das alleinige Recht, es zu veröffentlichen und zu verbreiten, wo er will.
    Es ist zwar im Web gang und gebe, dass überall Bilder und Videos (z.B. auch von YouTube) eingebettet oder anderswie reingestellt werden, die irgendwo im Netz gefunden wurden. Rechtlich gesehen verstößt man dabei aber gegen geltende Gesetze und sollte mal jemand auf die Idee kommen, da zu klagen, hat man ganz schlechte Chancen.

  8. #8
    Zitat Zitat von Ynnus Beitrag anzeigen
    Ob privat oder öffentlich, entgeldlos oder kommerziell, das Urheberrecht gilt dennoch. Und die Schweiz lasse ich als Non-EU-Staat mal außen vor, die ticken sowieso alle etwas anders (nicht negativ gemeint, aber ist doch so).
    Und wie Whiz-zarD schon sagte, auch bei selbstgemachten Videos muss der Künstler sein Ok dazu geben, dass man es sich speichern - also kopieren - darf. Ebenso darf das Video, auch wenn es z.B. bei YouTube drinn ist, nicht auf dem eigenen Webblog gezeigt werden. Denn der Urheber bestimmt selbst, wo es veröffentlicht wird, und hält das alleinige Recht, es zu veröffentlichen und zu verbreiten, wo er will.
    Es ist zwar im Web gang und gebe, dass überall Bilder und Videos (z.B. auch von YouTube) eingebettet oder anderswie reingestellt werden, die irgendwo im Netz gefunden wurden. Rechtlich gesehen verstößt man dabei aber gegen geltende Gesetze und sollte mal jemand auf die Idee kommen, da zu klagen, hat man ganz schlechte Chancen.
    Err, da etwas aufpassen. Sobald man einen Service wie Youtube nutzt, geht man auch eine Lizenzvereinbarung mit ihnen ein. Diese kann besagen, dass sämtliche Rechte an den Upload-Service übergehen, sowie eben nur das hochgeladen werden darf, was einem selbst "gehört".

  9. #9
    Zitat Zitat von Kiru Beitrag anzeigen
    Err, da etwas aufpassen. Sobald man einen Service wie Youtube nutzt, geht man auch eine Lizenzvereinbarung mit ihnen ein. Diese kann besagen, dass sämtliche Rechte an den Upload-Service übergehen, sowie eben nur das hochgeladen werden darf, was einem selbst "gehört".
    Wenn man die Rechte aber nicht besitzt, kann man sie auch nicht abgeben. Entsprechend wird illegal hochgeladenes Zeug dadurch nicht legaler und ermächtigt YouTube auch nicht dazu, die vollen Rechte dafür zu haben.
    Und selbst wenn es eine Klausel geben würde, die die Urheberrechte an YouTube abtritt, dann ändert das nur den Urheber - macht aber Veröffentlichungen und Downloads immernoch nicht legal, denn dieses Recht hat allein der Urheber. Und YouTube wird schon wissen, wieso es keine Downloadfunktion direkt dort gibt, weil man es wenn möglich unterbinden will.
    Hin oder her - das Zeug bleibt weiterhin nicht legalm weder Hochladen, noch Anschauen, noch Runterladen oder auf seinem Blog einbetten. (Einzig der Urheber hat diese Rechte)

  10. #10
    Ich meinte lediglich private Videos. Wer da sein Home-Video reinstellt dürfte keine Rechte mehr daran haben. (sollte es mal irgendwas wert sein^^)

    Mir ist schon klar, dass geschütztes Material dort nicht (legal) hinterlegt werden darf.

  11. #11
    btw, es ist natürlich nicht "illegal", sich als minderjähriger Pornos anzusehen.
    Es ist allerdings sehr illegal, Pornographische Inhalte Minderjährigen zur Verfügung zu stellen, derjenige macht sich dann strafbar. Aber diese anzusehen ist nicht strafbar o.ä. - wäre auch außerordentlich unsinnig, den jugendlichen dafür zu bestrafen, dass zuständige Erwachsene ihre Aufsichtspflicht vernachlässigen/straftaten begehen, und man als jugendlicher darüber "stolpert".

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