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Thema: Legal - Illegal?

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  1. #2
    Oh man, was man sich da mal wieder erzählt ist echt schauerhaft...

    Punkt1: YouTube bietet videos zum Anschauen an, korrekt. ABER diese Videos sind zum großen Teil Urheberrechtlich geschützte Werke. Teil des Urheberrechts ist das Veröffentlichungsrecht welches besagt, dass niemand ohne die Zustimmung des Urhebers das Werk veröffentlichen darf. Folglich sind alle videos, die bei YouTube zu sehen (oder zu downloaden) sind, die keine selbstgemachten Videos sind (sondern eben kommerzielle Musik, Filmausschnitte etc) nicht legal, da sie ohne Zustimmung der Urheber dort angeboten werden.

    Punkt2: Musikdateien oder Dateien fürs Handy: Auch hier spielt wieder der Urheber eine Rolle. Solange der Urheber die Zusage erteilt, dass diese Dateien frei heruntergeladen und genutzt werden dürfen, ist dies auch zulässig. Kostenlose Handysoftware direkt vom Hersteller ist also erlaubt. Ebenso Musikdateien, die von den Interpreten (Eigentlich der Songwriter und Komponist, einfacherhalber sag ich mal Interpret) direkt selbst angeboten werden. Dabei ist es auch egal, ob es sich dabei um eine MP3 Datei oder ein anderes Format handelt, es kommt nur auf die Freigabe durch den Urheber an.

    Punkt3: Das Format spielt keine Rolle. Wichtig ist, dass du die Zustimmung des Urhebers hast. Umwandlung in MP3 bedeutet verlustbehaftet komprimieren. Manch ein Jurist könnte das auch als "Entstellung des Werks" auslegen (also verunstaltung und verschandelung - bei MP3 in dem Fall deshalb, weil ja Musikteile herausgefiltert werden und der Kompression zum Opfer fallen), und die Entstellung sowie die Änderung ist allein dem Urheber vorenthalten. Auch hier darf also nur der Urheber, z.B. nur Universal Music oder Sony BMG diese Umwandlungen vornehmen bzw du, solbald du die Zustimmung der jeweiligen Urheber hast.

    Zu Punkt 4: Junge, bist du überhaupt schon volljährig? Das Verbreiten von pornografischen Werken an unter 18 jährige ist verboten. Folglich dürftest du garkeinen Zugang dazu haben. Da diese Werke auch in fast allen Fällen nicht durch den Urheber zur Veröffentlichung freigegeben sind, trift hier auch der Fall wie bei YouTube ein, dass diese Verbreitung Illegal ist. Ob das Ansehen nun eine Urheberrechtsverletzung ist, kann ich dir nicht genau sagen, aber da diese Inhalte nicht legal veröffentlich werden, bewegt man sich da allgemein auf illegalem Gebiet.

    Zu der Berlin-Sache: Da hat sich irgendein Berliner einen Spaß gemacht und jemanden ziemlich verarscht, und dieser jemand hat das auch noch geglaubt und weitererzählt. Jedenfalls gibt es zu 100% keinen Paragraphen, der Berlin als Urheberrechtsfreie Zone erklärt, wodurch man diese Rechte des Urhebers außer Kraft setzen dürfte. Es gilt also weiterhin, dass das Verbreiten dieser Dinge z.B. auf YouTube auch von Berlin aus illegal ist. Ebenso gibt es keinen Freischein für Berlin, um sich geschützte Inhalte kostenlos zu downloaden.


    Die goldene Regel lautet in dem Fall also - Ist der Urheber dieser Werke einverstanden mit der Verbreitung auf diesem Weg, dann darf es so verteilt und zugängig gemacht werden. Andernfalls ist es illegal. Egal ob man es nur ansehen aber nicht downloaden kann. Dies gilt für alle Werke, egal ob Musik, Filme, Handysoftware oder sonstige Software und alles, was von Menschen bewusst geschaffen wurde, und eine gewisse Individualität aufweißt. (Es gibt eine Reihe von Merkmalen, die ein Werk aufweisen muss, um dem Urheberrecht zu unterliegen. Dazu zählen von Menschen geschaffen, bewusst geschaffen und Individualität (würde nicht jeder auch so machen) dazu.)

    Zitat Zitat
    und was ich noch wissen wollte ist ein TOR nützlich? bzw. legal?
    Legal wird es wohl sein, denn nichts spricht dagegen, deine Privatsphäre auch im Internet wahren zu wollen. Das was DU aber damit anstellen willst - Musik downloaden, Filme ansehen und Downloaden etc, ist nicht legal.


    Btw: Dies ist keine Rechtsberatung im Einzelfall sondern nur eine allgemeine Aussage zum Urheberrecht.

    Geändert von Ynnus (22.10.2008 um 01:31 Uhr)

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