Das bringt mich zu einer anderen Überlegung: Man läd das Video nicht nur herunter, sondern legt im Arbeitsspeicher sogar eine Kopie der Daten an. Natürlich macht dies der PC für einen, aber es ist dennoch eine Kopie. Und diese darf ohne Nutzungsrechte (bei PC-Spielen z.B. die Enduser-Lizenz) nicht angefertigt werden. Das Vervielfältigen ist nämlich auch eines der Rechte, die allein dem Urheber zustehen.

Demnach ist auch das Anschauen bereits eine Straftat, solange die Videos nicht durch den Urheber zur Verbreitung freigegeben sind.
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