Das bringt mich zu einer anderen Überlegung: Man läd das Video nicht nur herunter, sondern legt im Arbeitsspeicher sogar eine Kopie der Daten an. Natürlich macht dies der PC für einen, aber es ist dennoch eine Kopie. Und diese darf ohne Nutzungsrechte (bei PC-Spielen z.B. die Enduser-Lizenz) nicht angefertigt werden. Das Vervielfältigen ist nämlich auch eines der Rechte, die allein dem Urheber zustehen.Demnach ist auch das Anschauen bereits eine Straftat, solange die Videos nicht durch den Urheber zur Verbreitung freigegeben sind.
Bei Musik hat man die Ausnahme der "Privatvervielfältigung". Diese besagt, dass man diese Daten kopieren darf, um sie z.B. an Familienmitglieder oder sehr sehr sehr enge Freunde (Zahl ist auf 7 Kopien begrenzt) zu verteilen.Zitat
Wie das mit dem Eigenbedarf aussieht (z.B. Kopie fürs Autoradio oder den MP3 Player bei legal erworbenem Original) weiß ich nicht. Das sollte allerdings wenig problematisch sein, denke ich.
Zumal - wo kein Kläger, da kein Richter.
Zur MP3-Kompression: Wie gesagt, es wird kaum jemanden kratzen, wenn du die CD original gekauft hast. Da wird keiner groß klagen. Dennoch gilt laut Gesetz, dass die Veränderung der Daten dem Urheber vorbehalten ist. Eine Neukompression, die Verluste nach sich zieht, ist daher unzulässig. Eine 1:1 Kopie hingegen im Bereich der Privatvervielfältigung ist wiederum genemigt.
Wie gesagt - wo allein das Ansehen strafbar ist, ist das Herunterladen und Neu-Codieren ebenso eine Verletzung der Urheberrechte. Denn da wird ja tatsächlich eine Kopie angefertigt, die man sich speichert. Und das ist nicht erlaubt. Die Tatsache, dass es Seiten gibt, die das anbieten, macht es noch lange nicht legal.Zitat
Ich behaupte einfach mal DOCH. Denn du machst dir in dem Fall eine Kopie dieses Werkes bzw der Daten, und das Vervielfältigen ist dem Urheber vorbehalten. Du verstößt damit also gegen seine Rechte.Zitat