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Du kannst, auch mit 15, im Falle einer Sondergenehmigung von zu Hause ausziehen.
Geh einfach zum örtlichen Arbeitsamt und frag dort nach Möglichkeiten. Bei der schwere deines Falls werden sicherlich Sachbearbeiter vorbeikommen und sich das ganze ansehen.
Wenn alles zu deinen Gunsten verläuft, bekommst du eine Meldung und wirst in die Abteilung "Fallmanagment u25" eingewiesen, dort sagen die dir dann, wie groß deine Wohnung sein darf, wie viel Geld dir zu steht usw
Das wäre jetzt mein Vorschlag, da du ja von deinem Vater weg möchtest.