Welche Rechte werden denn beschnitten??
Geht problemlos! Bist du tatsächlich in deiner Denkweise so eingeschränkt, daß du das nicht mehr kannst??
FALSCH!!! Es darf unter den Tresen verkauft werden! Es darf nur nicht beworben werden oder offen ausliegen. "Ab 18" Titel dürfen offen ausliegen, was sie im MediaMarkt etc. auch tun. Was du meinst sind "verbotene" oder "beschlagnahmte" Medien.
"Keine Jugendfreigabe" ist eine rechtlich bindende Kennzeichnung. Indizierte Titel zeichnen sich dadurch aus, daß sie in der Regel nicht gekennzeichnet werden, dann prüft die BpJM. Oder anders: "Fallout 3" ist ab 18 und nicht indiziert.






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