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Thema: Erogame auf dem RPG-Maker XP

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Zitat Zitat von Kamui Shiro Beitrag anzeigen
    Wenn es um einen ANimestil geht nennt sich sowas in Fachsprachen lolicon
    und das ist laut Stgb nicht verboten solange es sich nicht um expliziert dargestelte Kindepornographie handelt
    Stimmt nicht ganz.Es geht ja nur um das Prinzip Leute
    nicht auf schlechte Gedanken zu bringen, da besteht
    kein Unterschied zwischen Zeichnung und Foto.

    Begrenzung für Hentai: Aussehen mind. im Bereich von 14 Jahre.
    Begrenzung für Porno:Mind. 18 Jahre.

  2. #2
    Bei hentai gibt es doch viele Subgenres, kommt wohl drauf an was erlaubt ist und was nicht .

  3. #3
    Mhh ich werde mal ein Erogame machen wo es keine Fi**Sceenen
    geben wird, vll wird man nur da und hier ein höschen sehen :/

  4. #4
    Ianus, du meinst Kanon, eh?

  5. #5

    Sie hockt in der Mitte :3
    Ich fand den Anime rührend Genial, nur sind die Augen zu Groß^^

  6. #6
    Zitat Zitat von Sölf Beitrag anzeigen
    Ianus, du meinst Kanon, eh?
    Aye. Das Anime mit den epischen Unterkiefern der sechsten Stufe.

    Zitat Zitat
    Mhh ich werde mal ein Erogame machen wo es keine Fi**Sceenen
    geben wird, vll wird man nur da und hier ein höschen sehen :/
    Ich glaube, du verstehst nicht, um was es in Eroge geht. Wenn du ein Visual Novel machen willst, kannst du die Sexszenen gleich weglassen, aber ein Eroge ohne Intimverkehr? Das ist Porno ohne ficken!

  7. #7
    Dann wart ich eben noch ein Jahr.. dann bin ich 18

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