Wenn es um einen ANimestil geht nennt sich sowas in Fachsprachen lolicon
und das ist laut Stgb nicht verboten solange es sich nicht um expliziert dargestelte Kindepornographie handelt
Wenn es um einen ANimestil geht nennt sich sowas in Fachsprachen lolicon
und das ist laut Stgb nicht verboten solange es sich nicht um expliziert dargestelte Kindepornographie handelt