Zitat Zitat von Kamui Shiro Beitrag anzeigen
Wenn es um einen ANimestil geht nennt sich sowas in Fachsprachen lolicon
und das ist laut Stgb nicht verboten solange es sich nicht um expliziert dargestelte Kindepornographie handelt
Stimmt nicht ganz.Es geht ja nur um das Prinzip Leute
nicht auf schlechte Gedanken zu bringen, da besteht
kein Unterschied zwischen Zeichnung und Foto.

Begrenzung für Hentai: Aussehen mind. im Bereich von 14 Jahre.
Begrenzung für Porno:Mind. 18 Jahre.