Vollkommen.
Das Problem ist, dass die Relationen der Strafe zum Tatbestand anscheinend nur so weit gültig sind, wie der Strafkatalog reicht. Alles was darüber hinaus geht, ist die "Sicherheitsverwahrung", was meiner Meinung nach wie ein Tritt ins Gesicht der Rechtssprechung ist. Ich meine, heute bekommt doch jeder, der durch einen Psychologen beglaubigt kriegt, dass er einen an der Klatsche hat, "Sicherheitsverwahrung" aufgebrummt - meist in Anschluss an eine Haftstrafe, die der Tat mehr als nur unangemessen ist. Und da bleiben die vielleicht die Hälfte bis 3/4 dieser Zeit und dürfen dann wieder frei rumlaufen.
Ich finde es zwar eine löbliche Einstellung, dass man versuchen soll, straffällig gewordenen Menschen eine Chance auf Resozialisierung zu geben, aber allein der vorliegende Fall von dem 16-jährigen (oder andere, genau so krasse Fälle) zeigt doch, dass das ein schlechter Witz ist. Resozialisierung muss vor allem bei den Tätern anfangen und von ihnen gewollt werden, aber wenn die das nicht wollen, kann man denen noch so gut zureden und ihnen das Händchen tätscheln.
Ebenso die Jugenstrafen; es gab vor nicht all zu langer Zeit doch den Vorstoß eines Politikers, den Strafkatalog für Jugenstraftaten zu verschärfen. Wurde nicht gemacht und das in Zeiten, wo immer mehr Minderjährige immer krassere Straftaten begehen...
Na ja... *genug Dampf abgelassen hat*