Na gut, es gibt ja noch das Feststellen der "Schwere der Schuld", bei der man die (lebenslange) Haftstrafe abbüßen muss und nicht die Möglichkeit auf eine vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren hat. Aber selbst wenn man das auf einen Mord bzw. auf eine Straftat anwendet, die eine lebenslange Freiheitsstrafe zur Folge hat, dann kommt man auch nicht wirklich auf einen grünen Zweig, das heißt auf etwas, was die Strafe mit dem Tatbestand "verrechnet".
Heißt also, jemand bringt brutal jemanden um, bekommt lebenslang + die Schwere der Schuld wurde festgestellt, somit auf jeden Fall 15 Jahre im Gefängnis und nicht die Chance auf die vorzeitige Entlassung inklusive einer 5-jährigen Bewährungsphase. Wow. Bleibt er im Durchschnitt 23-25 Jahre im Gefängnis (alle Lebenslänglichen durchschnittlich 17-20), was soll'sIch glaube, das wäre ihm herzlich egal, die "paar Jahre" (und im Vergleich zu den mindestens 15 Jahren sind es bloß ein paar) werden ihm wohl auch nichts mehr weiter ausmachen.
Man, man, man, wir brauchen Änderung in diesem System, wirklich.
Für eine Verschärfung des Strafkatalogs für Jugendstraftäter wäre ich auch. Abgesehen von enormen Strafbeständen, die schon in die Kategorie "massive Freiheitsstrafe" fallen, gibt es ja auch noch einige kleinere Delikte. Aber auch da wird oft zu lasch rangegangen, sodass viele jugendliche Straftäter sicherlich denken, die könnten sich gegenüber des Gesetzes alles herausnehmen
So, auch genug Luft gemacht![]()