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Ehrengarde
Naja, wenn du die Probezeit schon hinter dir hast, dann können die dich nicht so einfach rausschmeissen. Du bist im Recht und ich würd mich da schon an die IHK wenden. Die MÜSSEN was tun. Ein Mitschüler von mir wurde mal wegen einer Lapalie rausgeschmissen und zog vor Gericht. Rate mal wie es ausgegangen ist? der Betrieb durfte ihm schön die Kohle, die ihm lt. Vertrag zustand, ausbezahlen, weil die nachher so zerstritten waren, dass ein Arbeitsverhältniss für den Jung unzumutbar war.
Klar, dass man dann vllt. die Ausbildungsstelle verliert, kann passieren, aber wenn man so ausgebeutet wird, wie du es hier schilderst, dann wage ich mal zu bezweifeln, dass dir die kommenden Jahre viel Spaß machen werden. Lehrjahre sind keine Herrenjahre, aber so ausnutzen lassen muss man sich auch nicht. Zumal ich mir gut vorstellen kann, dass unter so einem Druck die schulische Leistung drunter leidet und wenn du Pech hast, hast du dir am Ende den Rücken krumm geschuftet und ein miserables Abschlusszeugnis in der Tasche...
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Krieger
Wie schon gefragt wurde: Was haben die beim IHK gesagt? Und zur absoluten Sicherheit: Probezeit absolviert?
bzgl. IHK:
Denen sollte zumindest aufgefallen sein das §102(1) BBiG (Berufsbildungsgesetz) hier greift.
§ 102 Bußgeldvorschriften
(1) Ordnungswidrig handelt, wer
1. entgegen § 11 Abs. 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Abs. 4, den wesentlichen
Inhalt des Vertrages oder eine wesentliche Änderung nicht, nicht richtig, nicht
vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig niederlegt,
§11(4) Dauer der regelmäßigen täglichen Ausbildungszeit,
Du schreibst selbst ,dass in deinem Ausbildungsvertrag nichts von dieser zusätzlichen Arbeitszeit steht oder?
Mein persönlicher Rat ist, zieh das ganze Ding vors Arbeitsgericht mit Rückendeckung anderer Azubis(bei denen gleiche Verhältnisse herrschen) und Absprache mit der IHK. Hier kann man wohl kaum noch von einem Ausbildungsverhältnis reden, da einfach das Vertrauensverhältnis zw. Ausbilder und Auszubildenen nicht mehr vorhanden ist. Wie Louzifer schon sagte was nützt dir das wenn du die 2,5? Jahre irgendwie durchziehst, wenn sie dir dafür am Ende eine schlechte Beurteilung reindrückt und deine schulischen Leistungen unter dieser Arbeit leiden. Es ist zwar schön zu hören, dass das sonstige Arbeitsklima top ist, aber das "nützt" nach der Ausbildung effektiv 0, außér man bleibt dort, wo man ausgebildetet wurde.
PS: Das mitn BBiG ist mir sofort eingefallen, ich denke das noch weitere Verstöße bzgl. Arbzg vorliegen.
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Krieger
Hi,
ich hab noch mal als ich Zeit hatte im Arbeitszeitgesetz nachgeguckt (dies greift hier bei dir).
Folgende Paragraphen geben Richtlinien vor - gegen die deine Arbeitgeberin verstößt.
Bzgl.:
§ 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer
=> 8 Stunden tägliche Arbeitszeit (reine Arbeitszeit ohne Pausen) dürfen in der Regel nicht überschritten werden, sollte dies doch erfolgen (bis 10h maximal) so darf der Durchschnitt der Arbeitszeit von 8h in einem Zeitraum (24Wochen) nicht überschritten werden
§ 5 Ruhezeit
=> Es ist zu klären (von dir selbst), ob dir nach Dienstschluss die 11h arbeitsfreie Zeit zustehen
§ 7 Abweichungen (vom Gesetz)
Hier gilt: Abweichungen/Änderungen gibt es und sind meist auf folgende Arten getroffen:
In Abstimmung mit der Rechtsaufsichtsbehörde (IHK); im Arbeitsvertrag(muss explizit dort stehen); im Tarifvertrag(wenn es denn einen gibt)
Diese Abweichungen werden getroffen in Hinblick auf bestehende Gesetze, Gesundheit des Beschäftigten und abermals Zustimmung der Aufsichtsbehörde (siehe auch §12)
Also setz dich doch bitte noch mal mit der IHK in Kontakt, ob diese Firma irgendwelche Sonderreglungen bzgl. der Arbeitszeit mit der IHK getroffen hat (welche dann aber trotzdem im Vertrag hätten irgendwo auftauchen müssen).
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