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Thema: Ausbildungsproblem =(

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Vielen Dank für eure flotten Antworten ^^
    Aber ich bin leider über 20, und das Arbeitsklima ist halt echt super,
    nur meine Chefin ist halt..naja sie meint "es ist so schon immer Gang und
    Gebe gewesen, ich soll meinen Mund halten" weils ja angeblich
    ÜBERALL so wäre, stimmt das denn ? o.o

    Ich bin im Einzelhandel - Lebensmittelbereich und muss jeden Morgen 1 Stunde
    früher kommen, und eine Stunde später gehen als es im Vertrag geregelt wurde.
    Meine Chefin nennt das "Vorarbeitszeit" die nicht extra angerechnet wird o.O"
    Kann mir jemand sagen ob das "richtig" ist ..oder ob des einfach nur dreiste ist ?

    Edit : Meine Berufschule sagt : Das fällt nicht in unser Zugehörigkeitsbereich !
    Ich solle mich an die IHK wenden, und die sagen aber die Schule sei dafür verantwortlich =(

  2. #2
    Zitat Zitat
    naja sie meint "es ist so schon immer Gang und
    Gebe gewesen, ich soll meinen Mund halten" weils ja angeblich
    ÜBERALL so wäre, stimmt das denn ? o.o
    Sagen wir's so: Es sollte nicht Gang und Gebe sein, aber so ist es leider in vielen Branchen. Ich kenne viele Mit-Azubis, die mir auch sowas erzählen durften. Allerdings heißt das keinesfalls, dass man das tolerieren sollte -- denn auf den Punkt gebracht ist das pure Ausnutzerei. Schließlich biste eine billige Arbeitskraft. Und auch Azubis haben das Recht auf die Anrechnung der Überstunden, das scheint deine Chefin falsch zu verstehen.

    Zitat Zitat
    Ich solle mich an die IHK wenden, und die sagen aber die Schule sei dafür verantwortlich =(
    Das ist allerdings Dummfug. Berufsschulen haben oft den Vorteil, dass sie mit eben diesem Betrieb schonmal zu tun hatten. Allerdings kommt es immer auf die Berufsschule an. Bei uns ist es kein Problem zu einem Fachbereichs-Lehrer zu gehen, wenn man mit seinem Betrieb Probleme hat. Da wurde oft dann mit dem Arbeitgebern/Ausbildern geredet. Sollte das nichts geholfen haben, hat man sich bemüht, dem Azubi einen neuen Platz zu verschaffen.

    Jedoch ist das nicht wirklich zwingend die Aufgabe der Berufsschule, deshalb wundert mich das mit der IHK. Schließlich sind deine Arbeitszeiten vertraglich explizit geregelt. Da der Vertrag über die IHK läuft, ist es deren Aufgabe einen Vertragsbruch zu überprüfen.

    Haste dich schonmal genau bei der IHK auf der Seite umgesehen? Da gibt es ein paar Infos. Zumindest bei der IHK aus meiner Nähe.

  3. #3
    Zitat Zitat von unfixable. Beitrag anzeigen
    Sagen wir's so: Es sollte nicht Gang und Gebe sein, aber so ist es leider in vielen Branchen. Ich kenne viele Mit-Azubis, die mir auch sowas erzählen durften. Allerdings heißt das keinesfalls, dass man das tolerieren sollte -- denn auf den Punkt gebracht ist das pure Ausnutzerei. Schließlich biste eine billige Arbeitskraft. Und auch Azubis haben das Recht auf die Anrechnung der Überstunden, das scheint deine Chefin falsch zu verstehen.
    Ja aber das hab ich ja mal angeschnitten gehabt, da wurde mir sofort mit
    Rauswurf gedroht und ich hätte genug Freizeit, und ich solle wenn`s nach denen
    gehen würde noch mehr arbeiten, ich hätte es bei denen gut...
    Ich will doch nur das ich nicht jeden Tag 8 oder 9 Stunden schuften muss,
    obwohl im Vertrag steht nur 37,5 ! Ich will nicht jeden Monat über 55 Stunden
    haben wenn ..naja wenn ich nur 37,5 brauche o.O Ich will nicht so ausgenutzt werden =(

    Zitat Zitat
    Das ist allerdings Dummfug. Berufsschulen haben oft den Vorteil, dass sie mit eben diesem Betrieb schonmal zu tun hatten. Allerdings kommt es immer auf die Berufsschule an. Bei uns ist es kein Problem zu einem Fachbereichs-Lehrer zu gehen, wenn man mit seinem Betrieb Probleme hat. Da wurde oft dann mit dem Arbeitgebern/Ausbildern geredet. Sollte das nichts geholfen haben, hat man sich bemüht, dem Azubi einen neuen Platz zu verschaffen.

    Jedoch ist das nicht wirklich zwingend die Aufgabe der Berufsschule, deshalb wundert mich das mit der IHK. Schließlich sind deine Arbeitszeiten vertraglich explizit geregelt. Da der Vertrag über die IHK läuft, ist es deren Aufgabe einen Vertragsbruch zu überprüfen.

    Haste dich schonmal genau bei der IHK auf der Seite umgesehen? Da gibt es ein paar Infos. Zumindest bei der IHK aus meiner Nähe.
    Ja das Problem an unserer Schule ist jeder kennt diesen Betrieb wo "wir" drin
    sind, und alle wissen wies da abgeht nur..keiner will sich mit denen Unterhalten.
    Ich glaube die wollen nix mit meiner Chefin zu tun haben !

    Nochmal kurz zu den Arbeitszeiten : Im Vertrag steht nur 37,5 Stunden
    pro Monat, da ich aber 55 arbeite..naja wenn das nicht nen Vertragsbruch
    ist, dann weiss ich auch nicht mehr weiter ! Ich werde ja auch immer
    gezwungen länger dazubleiben, ich will ja keine Überstunden machen,
    aber wenn die Chefin oder Co-Chefin mir sagt "Du bleibst !" dann heißt
    das für mich ich muss bleiben..ich bin einfach nur derbe Überfordert =(

    Oh und zum Gehalt : In meiner Berufsschulklasse bekommen alle mehr als
    ich OBWOHL ich mehr und länger arbeite als die ._." Meine Ausbildung
    ist echt ne Qual aber aufhören geht nicht weil meine Ma sonst enttäuscht
    wäre und ich will meine Ma nicht enttäuschen !

  4. #4
    Was wurde dir denn bei der IHK genau gesagt?

    Also, ich weiß hier von ein paar Betrieben, dass sie eben schon mit der IHK Probleme hatten; die waren auch ungefähr so drauf wie deine Chefin. Ich glaube ja nicht, dass es der IHK egal sein sollte, dass du nicht nur a) zu viel arbeitest (vertraglich gesehen), sondern auch noch b) nichts angerechnet bekommst davon und c) in deinen Berichten auch noch betrügen sollst.

    Denn auch abgesehen von den vertraglichen Vereinbarungen: Sobald du über 8 Stunden arbeitest und keinerlei Freizeit angerechnet bekommst, ist das gänzlich nicht erlaubt.

    Erwachsene Auszubildende (mindestens 18 Jahre alt) dürfen an sechs Tagen wöchentlich bis zu acht Stunden täglich beschäftigt werden. Bis zu zehn Arbeits- bzw. Ausbildungsstunden sind zulässig, wenn die über acht Stunden hinausgehende Zeit durch Freizeitausgleich binnen höchstens sechs Kalendermonaten wieder ausgeglichen wird.
    (Quelle IHK wieder.)

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