Wie schon gefragt wurde: Was haben die beim IHK gesagt? Und zur absoluten Sicherheit: Probezeit absolviert?

bzgl. IHK:
Denen sollte zumindest aufgefallen sein das §102(1) BBiG (Berufsbildungsgesetz) hier greift.

§ 102 Bußgeldvorschriften
(1) Ordnungswidrig handelt, wer
1. entgegen § 11 Abs. 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Abs. 4, den wesentlichen
Inhalt des Vertrages oder eine wesentliche Änderung nicht, nicht richtig, nicht
vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig niederlegt,

§11(4) Dauer der regelmäßigen täglichen Ausbildungszeit,

Du schreibst selbst ,dass in deinem Ausbildungsvertrag nichts von dieser zusätzlichen Arbeitszeit steht oder?

Mein persönlicher Rat ist, zieh das ganze Ding vors Arbeitsgericht mit Rückendeckung anderer Azubis(bei denen gleiche Verhältnisse herrschen) und Absprache mit der IHK. Hier kann man wohl kaum noch von einem Ausbildungsverhältnis reden, da einfach das Vertrauensverhältnis zw. Ausbilder und Auszubildenen nicht mehr vorhanden ist. Wie Louzifer schon sagte was nützt dir das wenn du die 2,5? Jahre irgendwie durchziehst, wenn sie dir dafür am Ende eine schlechte Beurteilung reindrückt und deine schulischen Leistungen unter dieser Arbeit leiden. Es ist zwar schön zu hören, dass das sonstige Arbeitsklima top ist, aber das "nützt" nach der Ausbildung effektiv 0, außér man bleibt dort, wo man ausgebildetet wurde.


PS: Das mitn BBiG ist mir sofort eingefallen, ich denke das noch weitere Verstöße bzgl. Arbzg vorliegen.